Gute Arbeitsbedingungen in der privaten Altersbetreuung

Die Gewerkschaft Unia und der Verband «Zu Hause leben» haben dem neuen Gesamtarbeitsvertrag für die private Seniorenbetreuung in der Deutschschweiz zugestimmt. Er regelt die Arbeitsbedingungen in einer schnell wachsenden Branche, verankert Mindestlöhne, Arbeits- und Ruhezeiten und sichert eine qualitativ hochwertige Betreuung. Die Sozialpartner beantragen beim Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), den GAV für allgemeinverbindlich zu erklären.

Der vom Branchenverband Zu Hause leben und der Gewerkschaft Unia ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) setzt ein starkes Zeichen in einer Branche, die in den letzten Jahren stark angewachsen ist und einzelne Firmen immer wieder für negative Schlagzeilen sorgen. Er gilt für private, nicht gemeinnützige Betriebe und Agenturen, die in der Deutschschweiz in der nicht-medizinischen Seniorenbetreuung tätig sind.

 

Kernelemente des neuen GAV sind:

  • die Festlegung von Mindestlöhnen (der tiefste Ansatz wird bis 2018 schrittweise auf 22 Franken erhöht) und des 13. Monatslohns
  • die Anrechnung von Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildung bei der Festlegung der Löhne
  • die Fixierung von Arbeits- und Ruhezeiten, inklusive Entschädigung für Wegzeiten und Rufbereitschaft
  • eine obligatorische Krankentaggeldversicherung
  • die Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • ein spezieller Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Delegierte
  • die Einrichtung einer paritätischen Kommission für den Vollzug und die Kontrolle der Einhaltung des GAV

Sowohl der Arbeitgeberverband „Zu Hause leben“ wie die Gewerkschaft Unia werten den neuen GAV als wichtigen Meilenstein, der den Beschäftigten, den Betreuten und der gesamten Branche nützt. „Mit dem Gesamtarbeitsvertrag schaffen wir Klarheit im Markt und transparente, faire Bedingungen für Senioren und Betreuungspersonal“, erklärte Paul Fritz, Leiter der Verhandlungsdelegation von Zu Hause leben, an der Medienkonferenz in Bern. „Mit fairen Löhnen und gut ausgebildetem Personal fördern wir das positive Image und Vertrauen“, so Verbandspräsidentin Margaretha Stettler. Für Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia, sorgt der GAV für gleich lange Spiesse für alle und „bekämpft die schwarzen Schafe, die ihre Angestellten krass ausbeuten“. „Gerade Arbeitsverhältnisse im privaten Haushalt, die den Augen der Öffentlichkeit weitgehend entzogen sind, bedürfen eines besonderen Schutzes“, so die Unia-Co-Präsidentin.


Die Vertragspartner werden beim Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) beantragen, den Gesamtarbeitsvertrag in der Deutschschweiz für allgemeinverbindlich zu erklären. Ziel ist es, dass er spätestens am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Derzeit würden rund 6000 Beschäftigte profitieren.

 

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Für Rückfragen:

  • Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia
  • Margaretha Stettler, Präsidentin Verband zu Hause leben
  • Paul Fritz, Leiter der Verhandlungsdelegation des Verbands zu Hause leben
  • Christine Michel, Mitglied Sektorleitung Tertiär der Gewerkschaft Unia