Worum geht es bei der Asylgesetz-Revision?

Worum geht es im revidierten Asylgesetz?

Am 25. September 2015 wurde mit der Schlussabstimmung im Parlament die Asylgesetzrevision abgeschlossen. Die «Restrukturierung» des Schweizer Asylwesens findet in drei Schritten, beziehungsweise «Gesetzgebungspaketen», statt. Das erste Paket trat bereits 2014 in Kraft.

  • Das zweite Paket wurde am 25. September 2015 vom Parlament angenommen. Es beinhaltet neue Verfahrenszentren und -regionen, beschleunigte Verfahren, unentgeltlichen Rechtsschutz und besseren Schutz von Minderjährigen. Gegen dieses Paket hat die SVP das Referendum ergriffen. Insbesondere der unentgeltliche Rechtsschutz ist ihnen ein Dorn im Auge.
  • Ein drittes Paket beinhaltet die sogenannten «Dringlichen Massnahmen» von 2012, mit denen unteranderem das Botschaftsasyl abgeschafft wurde. Gegen dieses Paket ergriff ein Komitee aus der Zivilgesellgesellschaft, u.a. auch die Unia, das Referendum, das aber klar abgelehnt wurde. Mit der aktuellen Asylgesetzrevision werden diese Massnahmen formell ins Gesetz integriert.

Wer unterstützt die Asylgesetzrevision?

Ausser der SVP haben alle grossen Parteien zur Asylgesetzreform die Ja-Parole ergriffen. Auch die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Schweizerische Flüchtlingshilfe, Amnesty International Schweiz, Caritas, Heks etc. empfehlen ein Ja zur Asylgesetzrevision.