GAV MEM 2018

Industrie-Demo in Bern 2012

Der neue GAV MEM ist ausgehandelt

Die Sozialpartner der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Der neue GAV MEM ist seit dem 1. Juli 2018 in Kraft.

Der neue GAV MEM bringt zahlreiche Fortschritte, darunter einen automatischen Teuerungsausgleich, eine Ausbildungsoffensive und einen besseren Schutz für ältere Arbeitnehmer/innen. Die von den Arbeitgebern geforderte Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden/Woche hat die Unia erfolgreich abgewehrt.

Dies sind die wichtigsten Neuerungen

Teuerungsausgleich für Mindestlöhne

Neu werden die Mindestlöhne jährlich der Teuerung angepasst. Wird das Leben teurer, steigen die Löhne automatisch. Die tiefsten Mindestlöhne der sogenannten Region C (Tessin etc.) werden zusätzlich zum automatischen Teuerungsausgleich jährlich um CHF 30.– erhöht.

Kontrolle der Mindestlöhne

Ab sofort wird genau hingeschaut: Die Einhaltung der Mindestlöhne wird künftig einmal jährlich von externen Revisionsgesellschaften flächendeckend kontrolliert, in sämtlichen GAV-unterstellten Unternehmen.

Frauen fördern, Familien unterstützen

Im neuen GAV MEM wird der Wiedereinstieg von Frauen ins Berufsleben gefördert (vorübergehende Arbeitszeitreduktionen bei Familienpflichten oder Unterstützung bei der Organisation ausserfamiliärer Kinderbetreuung). Neu ist auch die Verteilung von Teilzeitpensen auf mehrere Tage möglich (z.B. 60% auf 4 anstatt 3 Tage).

Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende

Ältere Arbeitnehmende können nicht mehr so einfach auf die Strasse gestellt werden. Neu müssen Arbeitgeber jede beabsichtigte Entlassung einer Person über 55 Jahren individuell prüfen. Die minimale Kündigungsfrist für Arbeitnehmende ab 55 Jahren und 10 Dienstjahren wird zudem auf vier Monate verlängert.

MEM-Passerelle 4.0: Aus- und Weiterbildung

Ein Novum ist die «MEM-Passerelle 4.0». Sie basiert auf einem Konzept der Unia. In dieser Passerelle wird die «Erwachsenen-Berufslehre» geschaffen. Sie ist ein konkretes Instrument dar, das die Arbeitenden bei der Weiterbildung unterstützt und ihnen neue persönliche und berufliche Perspektiven eröffnet. Am Ende dieser Zweitausbildung für Erwachsene steht ein formeller und eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss.

AAA-Kurse: Die Unia und ihre Mitglieder bestimmen mit

Neu kann die Unia die Weiterbildungskurse für Personalvertretende mitgestalten. Dies kommt allen Arbeitnehmenden zugute. Bisher war die Unia von der «Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Mitgliedern der Arbeitnehmervertretungen» (AAA) ausgeschlossen. Jetzt kann die Unia im Interesse aller Arbeitnehmenden die Inhalte, die Lehrpersonen und die Organisation der Schulungen mitbestimmen. Und somit dafür sorgen, dass Personalvertretende ihre Aufgabe in Zukunft noch wirkungsvoller wahrnehmen können.

Krisenartikel: Missbrauch verhindern

Viele Firmen haben in der Frankenkrise versucht, die Lasten in Form von Mehrarbeit auf die Angestellten abzuwälzen. Mit einer Reform des sogenannten «Krisenartikels» wird solcher Missbrauch erschwert. Die maximale Anwendung der Massnahmen wird von 30 Monaten auf maximal 24 Monate reduziert. Neu müssen die Arbeitgeber schriftlich begründen, warum sie den Krisenartikel anwenden wollen. Das schafft Transparenz und die Möglichkeit, gegen den Missbrauch vorzugehen.

Arbeitszeit: Angriffe abgewehrt

Der Unia ist es gelungen, die Hauptforderung der Arbeitgeber abzuwehren: Sie wollten die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auf 42 Stunden erhöhen. Gegen eine Verlängerung der Arbeitszeit hat sich die Unia in harten Verhandlungen erfolgreich gewehrt. Die 40-Stunden- Woche, eine wichtige gewerkschaftliche Errungenschaft, bleibt!

Ein Versprechen für die Zukunft

Der neue GAV MEM ist nun ein komplettes, umfassendes Vertragswerk. Darin geregelt sind viele Fragen in allen wichtigen Belangen der Sozialpartnerschaft. Sie alle tragen dazu bei, für Innovation und Sicherheit in der MEM-Industrie zu sorgen.