Aldi-Arbeitsverträge: So nicht!
27.10.2005
Heute (27. Oktober) eröffnet Aldi die ersten Läden in der Schweiz. Unia, die führende Gewerkschaft des Detailhandels, begrüsst das Angebot preisgünstiger Produkte. Preisgünstigkeit darf aber nicht mit Respektlosigkeit gegenüber dem Personal und der Missachtung der schweizerischen Gesetzgebung einhergehen.
Aldi-Knebelverträge verletzen die Persönlichkeitsrechte
Aldi-MitarbeiterInnen müssen flexibel und multifunktional einsatzbereit sein und abends gleich auch noch den Laden selber putzen. Ausser der Filialleitung ist das Personal jedoch in der Regel nur mit einem 50-Prozent-Pensum angestellt. Aldis Teilzeitjobs bieten – bei Löhnen von deutlich unter 2000 Franken brutto – keine eigenständige Existenzbasis. Wer von seinem Einkommen leben muss, braucht daher eine zusätzliche Beschäftigung. Trotzdem: Aldi verbietet es seinem Personal, zusätzlich bei einem andern Detailhändler zu arbeiten. Andere, berufsfremde Nebenbeschäftigungen und sogar ehrenamtliche Tätigkeiten sind bewilligungspflichtig und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers.
Mit einer Reihe weiterer, rechtlich unhaltbarer Vertragsbestimmung versucht Aldi ein Klima der Angst zu verbreiten:
![]() | Angestellte, die vermeintliche Vergehen von ArbeitskollegInnen – etwa das Essen einer überreifen Banane – nicht melden, riskieren die fristlose Entlassung. |
![]() | Die fristlose Entlassung droht u.a. auch beim «Rauchen in allen Räumen, in denen Rauchverbot gilt». |
![]() | Verboten sind «sichtbare Piercings und Tattoos», ebenso «unordentliche Haarschnitte und unordentliche Rasur». |
Mit solch rechtlich unhaltbaren Verträgen schränkt Aldi die Existenzmöglichkeiten seines Personal auf unerhörte Weise ein. Die Überwachung und Einschüchterung der Angestellten und der Zwang zur Denunziation verletzen die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und zeugen von einem respektlosen Umgang mit dem Personal.
Unia verlangt von Aldi Schweiz, dass sie ihre Anstellungsverträge umgehend korrigiert und dabei das schweizerische Recht einhält.
Aldi-Löhne: die Mogelpackung
Zu einem respektvolleren Umgang mit ihren Beschäftigten gehören auch anständige Löhne. Der Aldi-Lohn von 3696 Franken für eine Vollzeitstelle ist angesichts der Rahmenbedingungen schäbig: 42 Stunden pro Woche – eine mehr als bei den Grossverteilern – müssen Aldi-MitarbeiterInnen dafür arbeiten. Zudem zahlt Aldi weniger an die Krankentaggeldversicherung und umgeht mit der systematisch durchgedrückten Teilzeitarbeit die Arbeitgeberbeiträge für die Pensionskasse. Allein mit diesen Tricks spart Aldi bei den Löhnen über 10 Prozent ein.
Weitere Auskünfte:
Robert Schwarzer, Unia Sektorleitung Detailhandel
Andreas Rieger, Co-Sektorleiter Tertiär,


