Schluss mit den Hungerlöhnen in der Landwirtschaft - Anständige Arbeitsbedingungen für alle!
12.07.2005
Empfiehlt der Schweizerische Bauernverband als landwirtschaftlichen Mindestlohn zumindest noch brutto Fr. 2915.-, wollen die Berner Bauern für die gleiche Arbeit von mindestens 55 Wochenstunden nur noch Fr. 1775.- brutto bezahlen. Zieht man davon Kost und Logis sowie Sozialversicherungsbeiträge ab, bleiben den in der Berner Landwirtschaft Beschäftigten weniger als 500 Franken in der Lohntüte! Das ist ein Skandal und für die Gewerkschaft Unia Grund genug, heute vor dem Sitz der LOBAG gegen diese organisierte Lohndrückerei zu protestieren. Denn mit diesen Lohnrichtlinien werden nicht nur die Landarbeiter/-innen im Kanton Bern skandalös behandelt, sondern auch massiver Lohndruck auf weitere Regionen der Schweiz ausgeübt.
Die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sind in der Schweiz kantonal geregelt, wobei nicht selten entscheidende Punkte wie der Lohn lediglich in Form einer unverbindlichen Lohnempfehlung festgesetzt ist. Die grosse Mehrheit der Kantone greift dabei auf die Empfehlung des Schweizerischen Bauernverbandes von Fr. 2915.- für 55 Wochenstunden zurück. Einzig einzelne Westschweizer Kantone schreiben zwingend etwas höhere Ansätze vor. Eine Erhebung des Schweizerischen Bauernverbandes vom letzten Jahr hat ergeben, dass bei rund in einem Viertel aller Beschäftigten diese an sich schon tiefen Lohnrichtlinien unterboten werden. Und zum Teil massiv. Die Unia ist dabei schon auf Fälle gestossen, bei denen Betroffene für netto weniger als 500 Franken bis zu 70 Stunden pro Woche arbeiten mussten. Das sind Zustände, wie sie in einem zivilisierten Land im 21. Jahrhundert nicht möglich sein dürfen.
Deshalb fordert die Gewerkschaft Unia vom Bund den Erlass eines zwingenden nationalen Normalarbeitsvertrages, der die Löhne und Arbeitszeiten verbindlich regelt und auf einem menschenwürdigen Niveau festsetzt. Der Mindestlohn soll ab 1.1.2006 auf 3000 Franken festgesetzt und bis 2009 schrittweise auf 3500.- erhöht werden.
Aus diesem Grund hat die Unia einen Entwurf für einen landwirtschaftlichen Normalarbeitsvertrag ausgearbeitet und ihn dem seco unterbreitet. Denn die Unia geht davon aus, dass sich die Situation in der Landwirtschaft mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ohne zwingendes Regulativ eher noch verschärft.
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