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Unia lässt sich von Migros nicht mundtot machen

19.09.2005


Die Migros will die Gewerkschaft Unia per Gerichtsverfahren mundtot machen. Am 21. September 2005 findet vor dem Strafgericht in Liestal ein Strafverfahren gegen Unia-Mitarbeiter/-innen wegen Hausfriedensbruchs statt, weil diese auf einem Migros-Areal Flugblätter verteilt hatten. Unia hat heute vor dem Migros-Hauptsitz in Zürich gegen die gewerkschaftsfeindliche Politik der Migros-Generaldirektion protestiert.
> Fotos der Aktion


Der auf übermorgen Mittwoch angesetzte Prozess geht auf das Jahr 2001 zurück. Damals kritisierte die Unia bei der Migros Verletzungen des Arbeitsgesetzes und verlangte eine massive Erhöhung der viel zu tiefen Löhne. Migros belegte die Unia daraufhin mit einem generellen Hausverbot, das in seiner wörtlichen Formulierung allen Unia-Mitgliedern und Angestellten das Betreten eines Migros-Grundstückes oder Ladens verbietet. Als Unia-Gewerkschafter/-innen vor dem Migros-Verteilzentrum Münchenstein trotzdem Flugblätter verteilten, folgte die Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
 
 
Gewerkschaftsrechte missachtet
Die Migros, einst bekannt als soziales Kapital, verlangt von ihren Lieferanten in einem Verhaltenskodex, der auf den einschlägigen ILO-Normen basiert, die strikte Einhaltung der Gewerkschaftsrechte. Selber tritt sie diese aber mit Füssen. So verlangt sie von ihren Lieferanten, dass diese den Arbeitervertretungen Zugang zu den Arbeitsstätten zu gewähren hat. Wenn aber die Unia die Migros-Angestellten mit Flugblättern vor dem Personaleingang informiert, reagiert die Migros mit Strafanzeigen.
 
Bisherige Klagen der Migros sind allerdings von den Staatsanwaltschaften eingestellt oder von den Gerichten abschlägig entschieden worden (so in zwei Fällen im Tessin). Zudem ist vor kurzem ist eine ähnliche Anzeige der Firma Planzer gegen Unia-Gewerkschafter vom Aargauer Staatsanwalt eingestellt worden (vgl. Medienmitteilung der Unia vom 15. September). Denn letztlich geht es um die in der Verfassung und in den ILO-Abkommen verankerte Koalitionsfreiheit, die nur ausgeübt werden kann, wenn die entsprechenden Mittel wie die Information der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz durch die Gewerkschaften auch zugelassen sind. Die Koalitionsfreiheit gilt dabei unabhängig davon, ob die Gewerkschaft in einem kollektivarbeitsvertraglichen Verhältnis zum Unternehmen steht oder nicht.
 
 
Protestaktion und offener Brief an Migros-Generaldirektion
Gegen die Versuche der Migros, die Gewerkschaftsrechte einzuschränken, hat die Unia heute vor dem Migros-Hauptsitz in Zürich mit einem Strassentheater protestiert. Ein Vertreter der Migros-Generaldirektion nahm einen offenen Brief entgegen. Darin fordert sie die Unia dazu auf, künftig die elementaren Rechte ihrer Mitarbeiter/-innen und jene der Gewerkschaften zu akzeptieren und von weiteren Rechtshändeln abzusehen.
 
> Fotos der Aktion
 
 
Weitere Auskünfte:
Andreas Rieger, Co-Leiter Unia-Sektor Tertiär
Rolf Beyeler, Unia-Mediensprecher

Von: Hans Hartmann
 
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