Landquart: Bundesrat lehnt Unia-Beschwerde ab

Der Bundesrat hat heute per Medienmitteilung (!) informiert, dass er die Unia-Beschwerde wegen der illegalen Sonntagsarbeit in Landquart ablehnt. Die Unia hatte ihn aufgefordert, das Bundesgerichtsurteils gegen die Sonntagsarbeit durchzusetzen. Der Bundesrat begründet sein Nichtstun gegenüber dem Gesetzesbruch mit juristischen Spitzfindigkeiten.

Im Februar 2014 hatte das Bundesgericht der Unia Recht gegeben: Der Sonntagsverkauf im Outlet Center in Landquart verstösst gegen das Arbeitsgesetz. Denn Landquart ist kein Tourismusort und kann deshalb nicht von den im Arbeitsgesetz vorgesehenen Ausnahmen profitieren kann. Doch die Bündner Behörden ignorierten das Urteil. Deshalb gelangte die Unia an den Bundesrat, der laut Gesetz für die Durchsetzung der Bundesgerichtsurteile verantwortlich ist.

Juristische Spitzfindigkeiten

Die Ablehnung der Beschwerde irritiert doppelt. Zum einen ist es erstaunlich, dass die Beschwerdeführerin Unia per Medienmitteilung davon erfährt. Zudem hätte man erwarten können, dass der Bundesrat nach dem klaren Urteil des Bundesgerichts gegen die illegale Sonntagsarbeit in Graubünden durchgreift. Stattdessen versteckt er sich hinter juristischen  Spitzfindigkeiten, um sein Nichtstun zu begründen: Das Bundesgericht habe zwar die Rechtslage verbindlich geklärt, aber keiner Partei eine Pflicht auferlegt. Oder anders gesagt: Das Gericht hat eine Rechtsbruch festgestellt, aber nicht gesagt, dass man ihn beheben muss.

Fragwürdige Legalisierung

Nicht zuletzt mit Blick auf das Outlet Center in Landquart hat der Bundesrat kürzlich den Sonntagsverkauf in bestimmten Einkaufszentren auf dem Verordnungsweg bewilligt worden. Die neue Verordnung widerspricht den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Die Unia prüft gegenwärtig Möglichkeiten, um ungerechtfertigte Sonntagsverkäufe bzw. Sonntagsarbeit auch in Zukunft zu verhindern.