10 Jahre Mutterschaftsurlaub

Auch die Kleinen haben profitiert und wollen feiern

Corinne Schaerer, Mitglied der Geschäftsleitung Unia, feiert das erreichte mit erhobenem Daumen

Am 1. Juli 2005 ist in der Schweiz – nach jahrzehntelangem Ringen insbesondere der Gewerkschaften und der Frauenorganisationen – der gesetzliche Mutterschaftsurlaub eingeführt worden. Die Gewerkschafterinnen feierten diesen Geburtstag heute auf dem Bundesplatz.

Die Gewerkschaftsfrauen verteilten Stücke einer überdimensionalen Geburtstagstorte an die Gäste und Passant/innen. In kurzen Statements erinnerten sich Therese Meyer (CVP) und Ursula Streckeisen (emeritierte Professorin Soziologie, Universität Bern), die Kämpferinnen der ersten Stunde, ihres unermüdlichen Kampfs für die Einführung des Mutterschaftsurlaubs, und Nationalrätin Aline Trede warf einen Blick in die Zukunft.

Es muss und wird weitergehen!

Nach 10 Jahren sind nun weitere Fortschritte im Schutz von Mutter- und Elternschaft sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig. Viele Branchen und Betriebe haben die Erwerbsersatzlösung (EO) nicht dazu genutzt, den Mutterschaftsurlaub über das gesetzliche Minimum (14 Wochen zu 80% entschädigt) hinaus zu verbessern. «Das ist ernüchternd.», so Corinne Schärer, GL-Mitglied der Unia. «Die durch die Einführung der Mutterschaftsversicherung frei gewordenen finanziellen Mittel wurden mehrheitlich nicht in eine Verbesserung investiert.» Die Unia und die anderen SGB-Gewerkschaften fordern deshalb:

  • 18 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100% Lohn
    Ein Erwerbsersatz von 80% reicht gerade für Frauen mit tiefen Löhnen nicht, um die Lebenskosten zu decken. 18 Wochen Mutterschaftsurlaub fordert auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).

  • Vaterschaftsurlaub und Elternzeit
    Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Die SGB-Gewerkschaften setzen sich ein für einen 8-wöchigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit. Letztere sollen die Eltern gleichberechtigt zwischen sich aufteilen.

  • Vorgeburtliche Regelungen
    Schliesslich braucht es ein Recht für Schwangere, wenn nötig einen bezahlten Urlaub beziehen zu können.

Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Diese Lösungen werden den Bedürfnissen der Familien gerecht. Sie tragen zudem wesentlich dazu bei, dass die Schweiz hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht weiter das europäische Schlusslicht darstellt.