Hitzewelle: Bauarbeiter müssen besser geschützt werden

Wenn die Sonne brennt und der Asphalt mit über 100° C kocht, ist die Arbeit auf den Baustellen besonders hart. Doch die Gesundheit der Bauarbeiter ist nur unzureichend geschützt. Daher braucht es im neuen Landesmantelvertrag (LMV) klare Regeln, wann die Arbeit zum Schutz der Gesundheit eingestellt werden muss.

Obwohl der Arbeitgeber verpflichtet ist, für die Gesundheit seiner Angestellten zu sorgen gibt es keine verbindlichen Regeln im bestehenden Landesmantelvertrag. Die Bauarbeiter können sich nur auf Suva-Richtlinien berufen, um ihre Gesundheit zu schützen. So müssen Schutzmittel wie ausreichend Wasser und Sonnencrème zur Verfügung gestellt, Pausenstandorte im Schatten und die Arbeitszeiten angepasst werden.

Mehr Schutz bei Schlechtwetter

Für den neuen LMV fordern die Bauarbeiter einen besseren Schutz ihrer Gesundheit bei Schlechtwetter – darunter fällt auch übermässige Hitze. Daher muss es klare Regeln im LMV geben, wann eine Baustelle wegen Schlechtwetter oder übermässiger Hitze eingestellt werden muss.