Tiefstlöhne müssen dringend angehoben werden

Ohne GAV wären die Mindestlöhne im Reinigungsgewerbe tiefer

Der vom Bundesrat veröffentlichte Tieflohn-Bericht bestätigt bereits Bekanntes: In der Schweiz müssen noch immer viele Menschen mit Löhnen auskommen, die kaum zu Leben reichen.

Von Tieflöhnen betroffen sind vor allem Frauen sowie Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass und mit niedriger Qualifikation. Ausgewiesene Tieflohnbranchen sind das Gastgewerbe und der Detailhandel. Im Gastgewerbe sind 52% der Angestellten von Tieflöhnen betroffen, im Detailhandel 34%. Die Behauptung des Bundesrates, von Tiefstlöhnen seien insbesondere Jugendliche und Arbeitnehmende mit kurzer Betriebszugehörigkeit betroffen, ist für diese Branchen klar falsch.

GAV im Detailhandel dringend notwendig

Dass im Detailhandel überdurchschnittlich viele Tieflöhner/innen arbeiten, ist auf eine schlechte Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) zurückzuführen. Hier braucht es dringend einen allgemeinverbindlichen GAV mit Mindestlöhnen.

Gastgewerbe zeigt: GAV bringen besseren Schutz

Im Gastgewerbe gelang es den Gewerkschaften nur dank des GAV, die Mindestlöhne in den letzten Jahren substanziell zu erhöhen und 2012 den 13. Monatslohn für alle einzuführen.

Mindestlöhne müssen erhöht werden

Der Bundesratsbericht zeigt aber auch, dass viele Mindestlöhne noch immer zu tief angesetzt sind, um ein anständiges Leben zu ermöglichen. Die Gewerkschaft Unia wird sich auch in den kommenden Jahren dafür einsetzen, dass die Mindestlöhne weiter angehoben werden.