Bundesrat weicht Stempelpflicht auf

Die Aufweichung der Arbeitszeiterfassung kann seine Tücken haben. Die Unia bietet deshalb die Hotline «Service Arbeitszeit» an.

Der Bundesrat hat heute die neuen Bestimmungen zur Erfassung der Arbeitszeit verabschiedet. Sie gelten ab dem 1. Januar 2016. Wer gewisse Bedingungen erfüllt, muss neu nicht mehr «stempeln». Die Unia unterstützt Betroffene und Personalkommissionen mit der Hotline «Service Arbeitszeit».

Die Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig, um Gratisarbeit zu vermeiden, die Gesundheit zu schützen und klar zwischen Freizeit und Arbeitszeit unterscheiden zu können. Deshalb sollte sie auch in Zukunft die Norm bleiben. Neu sieht der Bundesrat aber Ausnahmen vor. Diese sind an klare Bedingungen geknüpft.

Gewisse Bedingungen müssen erfüllt sein

Die Pflicht zur Erfassung entfällt, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Wenn das jährliche Bruttoeinkommen mehr als 120'000 Franken beträgt (inklusive Bonuszahlungen).
  • Wenn die Angestellten über eine grosse Zeitautonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten selber planen können.
  • Wenn die Betroffenen schriftlich zugestimmt haben.
  • Wenn die Befreiung von der Arbeitszeiterfassung in einem von repräsentativen Gewerkschaften unterzeichneten GAV festgehalten ist. Dieser muss spezielle Massnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten.

Arbeitgeber sowie Bund und Kantone müssen jetzt dafür sorgen, dass diese Bestimmungen korrekt eingehalten werden.

Unia-Hotline zur Arbeitszeiterfassung

Um Arbeitnehmende und Personalkommissionen bei Fragen rund um die Arbeitszeiterfassung zu beraten und Missbräuche zu verhindern, hat die Unia die Hotline «Service Arbeitszeit» eingerichtet. Über die Telefonnummer 0848 240 240 oder die Website www.service-arbeitszeit.ch können sich Arbeitnehmende gratis informieren.