Neuer GAV bei Cilag AG setzt Massstäbe

Die Belegschaft der Cilag AG hat ihrem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zugestimmt. Der GAV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Er schafft weitgehend gleiche Arbeitsbedingungen für Fest- und Temporärangestellte.

Das Pharmaunternehmen Cilag AG ist der grösste private Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen. Der neue GAV setzt Massstäbe in der Branche. Er bringt für die Temporärangestellten markante Verbesserungen – insbesondere bei den Löhnen und im Krankheitsfall.

Höhere Mindestlöhne für Qualifizierte

Für höherqualifizierte Festangestellte wird ein neuer Mindestlohn von 6‘000 CHF verankert. Eine Lohnkommission überprüft die Einhaltung und stellt die Lohngleichheit zwischen ausländischen und Schweizer Mitarbeitenden, Temporären und Festangestellten sowie Frauen und Männern sicher.

Gemeinsamer Einsatz lohnt sich

Dieses Resultat konnte nur erreicht werden, weil sich die gesamte Belegschaft gemeinsam für einen besseren GAV eingesetzt hat, der allen zu Gute kommt. So forderte sie etwa mit einer Petition gleiche Rechte für alle Kolleginnen und Kollegen.

Klares Zeichen für die ganze Branche

Die Aufhebung der Diskriminierung der temporär Beschäftigten muss Signalwirkung für die Branche haben. Es ist in der Industrie an der Tagesordnung, dass grosse Teile der Arbeit an Temporäre mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen ausgelagert werden. Der neue Cilag-GAV zeigt, dass es möglich ist, alle Mitarbeitenden gleich zu behandeln. Die Unia wird diese Messlatte auch bei anderen Betrieben ansetzen und Gleichbehandlung einfordern.