Rente mit 60 auf dem Bau gesichert

Die Bauarbeiter haben sich 2015 intensiv für ihre Rente mit 60 eingesetzt.

Die Verhandlungen zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften Unia und Syna haben zum Erfolg geführt. Die Vertragspartner einigten sich auf einen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe. Er enthält wenige Anpassungen. Vor allem wird die Rente mit 60 ohne Leistungsabbau gesichert. Die Berufskonferenz Bau der Unia entscheidet am kommenden Samstag über das Verhandlungsergebnis.

Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich am Dienstag in Olten auf einen neuen LMV geeinigt. Der neue Vertrag tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis Ende 2018. Der LMV enthält neu ein Verbot von Lohnauszahlungen in bar. Die bisherigen Leistungen des LMV bleiben erhalten. Ab 2017 wird zudem die Mittagsessensentschädigung von 15 auf 16 Franken erhöht.

Dank erhöhten Beiträgen weiterhin Rente mit 60

Ab 1. Juli 2016 sollen die Beitragszahlungen in die Stiftung für den frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) um zwei Prozentpunkte erhöhen werden. Davon übernehmen die Arbeitgeber 1,5 Prozent und die aktiven Arbeitnehmer 0,5 Prozent. Die Bauarbeiter können somit weiterhin mit 60 in Rente gehen.

Gremien müssen Verhandlungsresultat zustimmen

Das Ergebnis der Verhandlungen wird nun den jeweiligen Entscheidgremien vorgelegt. Die Berufskonferenzen der Unia und Syna entscheiden am kommenden Samstag, der Schweizerische Baumeisterverband wird am 13. Januar 2016 eine ausserordentliche Delegiertenversammlung durchführen.