Frühpensionierung bald auch für Maler und Gipser

Durchbruch für die Maler und Gipser. Der neue GAV sieht die Möglichkeit der Frühpensionierung vor.

Die Maler- und Gipser/innen verrichten täglich eine Knochenjob. Nur wenige halten es bis zum ordentlichen Pensionsalter durch. Seit Langem fordert die Unia deshalb die Möglichkeit der Frühpensionierung. Anfang 2016 haben sich die Verhandlungsdelegationen die Sozialpartner auf ein Modell geeinigt.

Seit elf Jahren fordert die Gewerkschaft Unia für die Maler/innen und Gipser der Deutschschweiz und des Jura sowie für die Maler des Tessins die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Jetzt gelang endlich der Durchbruch: Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbandes (SMGV) und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich auf ein Vorruhestandsmodell geeinigt. Der neue GAV muss noch von den Gremien der beteiligten Organisationen ratifiziert werden.

Flexible Pensionierung ab 60

Das Modell sieht die Möglichkeit der flexiblen Teilpensionierung ab 60 für Männer und ab 59 für Frauen sowie der vollständigen Frühpensionierung ab 63 bzw. 62 Jahren vor. Bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten die Betroffenen eine Übergangsrente von rund 70 Prozent des AHV-Lohnes. Auch werden die Beiträge an die 2. Säule bezahlt. Das Modell wird von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern mit je 0.85 Lohnprozenten gemeinsam finanziert. Die ersten Berufsleute werden voraussichtlich ab Januar 2018 vom Modell profitieren können.

Würdevoller Ausstieg

Die Maler/innen und Gipser der Westschweiz sowie jene der Kantone Basel Stadt und Landschaft kennen die Frühpensionierung bereits, ebenso die Gipser des Kantons Tessin. Es ist höchste Zeit, dass sich nun alle Berufskolleg/innen schweizweit frühzeitig pensionieren lassen können. Denn der Job ist hart und der Stress hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Viele müssen ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig abbrechen und sind bisher in die Invalidenversicherung abgeschoben worden. Jetzt ist auch für sie eine flexible Pensionierung in Würde möglich.

Lohnerhöhungen vor allem für Jüngere

Der neuen GAV sieht zudem für 2016 und 2017 generelle Lohnerhöhungen für alle von je 25 Franken pro Monat vor. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne für Arbeitnehmende im ersten, zweiten und dritten Jahr nach Lehrabschluss 2016 und 2017 um je 30 Franken erhöht, jene der Vorarbeiter und gelernten Berufsarbeiter um je 12.50 Franken.