GAV für den Onlinehandel nötig

Der Online- und Versandhandel boomt. Die Arbeitsbedingungen sind prekär.

Der Online- und Versandhandel boomt. Doch die Arbeitsbedingungen in der Branche sind meist problematisch, die Löhne tief. Die Branchendelegierten Detailhandel der Unia fordern die Arbeitgeber deshalb auf, gute Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen und auch den Onlinehandel zu unterstellen.

Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden heute über das Internet gekauft, insbesondere in den Non-Food-Bereichen wie Multimedia/Elektronik oder Mode. Doch der Boom hat auch eine Kehrseite, der die Angestellten belastet: Stress und steigender Arbeitsdruck in den Logistikzentren und Webshops der Versandhäuser oder Dumpinglöhne für Modeberater/innen nehmen zu.

Prekäre Arbeitsbedingungen

Die meisten Angestellten haben nur ungenügende Arbeitsbedingungen und Löhne. Der Fall des Onlinehändlers Outfittery, welcher einen Monatslohn von gerade mal 2500 Franken zahlen wollte, ist nur ein Beispiel. Aber es macht deutlich: In der Boom-Branche Onlinehandel braucht es verbindliche Regelungen, damit die Beschäftigten anständig geschützt sind.

Es braucht gute GAV

In einer Resolution forderten die Teilnehmenden der Unia-Branchenkonferenz Detailhandel die Unternehmen auf, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mit guten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) abzusichern. Dort, wo bereits GAV bestehen, muss auch der Online- und Versandhandel unterstellt werden.

Solidarität mit Amazon-Angestellten

Zudem solidarisierten sich die Unia-Delegierten mit den streikenden Kolleg/innen von Amazon in Leipzig und Graben (Deutschland). Diese kämpfen für einen Tarifvertrag mit guten Arbeitsbedingungen und existenzsichernden Löhnen.