Frühpensionierung für Maler und Gipser

Maler/innen und Gipser können sich neu ab 60 (Männer) bzw. 59 (Frauen) pensionieren lassen.

Nach jahrelangen Bemühungen gelang endlich der Durchbruch: Künftig werden (auch) die Maler/innen und Gipser der Deutschschweiz, des Jura und des Tessins frühzeitig in die Pension gehen können. Nach den Gewerkschaften hat heute auch der Arbeitgeberverband SMGV dem Modell zugestimmt.

Maler/innen und Gipser können sich neu ab 60 (Männer) bzw. 59 (Frauen) teilweise und ab 63 bzw. 62 Jahren ganz pensionieren lassen. Bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten sie eine Übergangsrente von 70% des AHV-Lohns sowie die Beiträge an die 2. Säule bezahlt. Das Modell wird von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden mit je 0,85 Lohnprozenten gemeinsam finanziert.

Ab 2018 in Kraft

Die ersten Berufsleute werden voraussichtlich ab Januar 2018 vom Modell profitieren können. Ihre Kolleg/innen in der Westschweiz und den beiden Basel kennen die Frühpensionierung bereits, ebenso die Gipser des Tessins.

Wichtiges Signal

Damit kommen über zehnjährige Bemühungen der Unia zu einem erfolgreichen Abschluss. Es ermöglicht endlich allen Maler/innen und Gipsern der ganzen Schweiz einen würdigen Übergang in den Ruhestand. Denn der Job ist hart und viele müssen ihn aus gesundheitlichen Gründen früher an den Nagel hängen. Die Einführung des Frühpensionierungsmodells ist aber auch ein wichtiges politisches Zeichen in Zeiten, in denen Bürgerliche und Arbeitgeber eine Erhöhung des Rentenalters fordern.