Umsetzung Zuwanderungsinitiative: Arbeitnehmende besser schützen

Aus Angst um ihre Löhne und Arbeitsplätze stimmten eine knappe Mehrheit für die Zuwanderungsinitiative.

Im Beschluss des Nationalrats zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative fehlen Vorschläge, wie die Arbeitnehmenden besser vor Missbräuchen geschützt werden können. Hier muss der Ständerat dringend nachbessern. Zu begrüssen ist, dass der Nationalrat auf diskriminierende Kontingente verzichtet, wie dies die Gewerkschaften schon immer forderten.

Der Verzicht des Nationalrates auf Kontingente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn Kontingente führen zu Diskriminierung und prekären Arbeitsbedingungen. Sie setzen die Arbeitsbedingungen und Löhne aller unter Druck – Missbräuche sind so vorprogrammiert.

Meldepflicht als Feigenblatt

Die Einführung einer Meldepflicht beim RAV für offene Stellen ist unzureichend. Denn eine solche Meldepflicht ist als Massnahme gegen Lohndumping und Arbeitslosigkeit nur sehr begrenzt wirksam. Dies zeigen Erfahrungen aus dem Kanton Genf. Die dortige Arbeitslosigkeit hat nur sehr bedingt mit der Personenfreizügigkeit zu tun. Wer missbräuchlich billige Arbeitskräfte einstellen will, wird sich von der Meldepflicht nicht abhalten lassen. Der sogenannte «Inländervorrang» dient vor allem dazu, von der notwendigen Debatte zur Verbesserung der flankierenden Massnahmen abzulenken.

Schutz aller Arbeitnehmenden verbessern

Missbräuche durch Arbeitgeber, welche die Personenfreizügigkeit ausnützen, müssen durch stärkere flankierenden Massnahmen unterbunden werden.