Uber blitzt bei Suva ab

Die Unia fordert Sozialabgaben für Uber-Angestellte, seit Uber in der Schweiz tätig ist.

Der Fahrdienst Uber ist mit einer Einsprache bei der Suva abgeblitzt. Sie bekräftigt, dass Uber-Fahrer keine Selbständigen, sondern Arbeitnehmende sind, für die der Konzern Sozialabgaben bezahlen muss.

Die Suva hält im Entscheid von Ende Dezember fest, dass Uber-Fahrer in einem klaren Abhängigkeitsverhältnis stehen: «Will der Fahrer keine schwerwiegenden negativen Konsequenzen tragen, müssen sämtliche Weisungen, Vorgaben, Hinweise und Empfehlungen von Uber beachtet werden.»

Umfassende Kontrolle

Uber führe so eine «umfassende Kontrolle über den Fahrer aus». Für einen Selbständigen sei zudem zentral, dass er den Preis und die Art der Zahlung der Dienstleistung selber bestimmen kann. «Dies trifft im vorliegenden Fall eindeutig gerade nicht zu».

Uber in die Pflicht nehmen

Der Suva-Entscheid zeigt einmal mehr, dass das Geschäftsmodell von Uber illegal ist. Es beruht auf einer gezielten Missachtung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Dies hatte auch ein Gutachten des Arbeitsrechtsprofessor Kurt Pärli gezeigt, welches die Unia letzten Herbst veröffentlicht hatte. Es ist höchste Zeit, dass die Behörden Uber endlich in die Pflicht nehmen und die Gesetze durchsetzen. Zudem zeigt der Suva-Entscheid einmal mehr, wie verfehlt es ist, wenn die SBB Uber auf ihrer neuen Reise-Dienst-App integrieren würde, wie sie dies derzeit prüft.