Neuer GAV der Textilindustrie bringt Verbesserungen

Der neue GAV tritt am 1. Juli 2017 in Kraft und gilt bis 2021

Die Gewerkschaften Unia und Syna und der Arbeitgeberverband Swisstextiles haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Textil- und Bekleidungsindustrie abgeschlossen. Der GAV bringt Verbesserungen bei den Mindestlöhnen und der Mitwirkung. Der Geltungsbereich wird ausgeweitet.

Der neue GAV tritt am 1. Juli 2017 in Kraft und gilt bis 2021. Er bringt insbesondere Fortschritte bei den Löhnen, etwa eine Erhöhung der Mindestlöhne um bis zu 2,5%. Die Personalkommissionen (PeKo), werden zukünftig mehr Einflussmöglichkeiten in zentralen Punkten wie Lohn und Arbeitszeit erhalten.

Kündigungsschutz und bessere Vereinbarkeit Beruf/Familie

Mitarbeiter/innen über 55 Jahre geniessen künftig einen verstärkten Kündigungsschutz. Angestellte ab 58 Jahren sind bei Umstrukturierungen explizit geschützt. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden der Mutterschafts- (16 Wochen) und Vaterschaftsurlaub (5 Tage) verlängert.

Auch Lehrlinge werden dem GAV unterstellt

Der Geltungsbereich wichtiger GAV-Bestimmungen wird auf Teile des Kaders, das administrative Personal und die Lernenden ausgeweitet. Erstmals profitieren Lernende der Branche damit von Mindestlöhnen, einem 13. Monatslohn,  Mitwirkungsrechten und weitergehenden Schutzbestimmungen.