15 Jahre Personenfreizügigkeit

Es braucht GAV für festgelegte Mindestlöhne und Instrumente, um gegen Lohndumping vorzugehen.

Vor 15 Jahren wurde die Personenfreizügigkeit mit der EU eingeführt. Sie ist eine wichtige Errungenschaft für die Arbeitnehmenden. Damit sie aber akzeptiert wird, müssen die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Dazu braucht es eine Verbesserung der flankierenden Massnahmen.

Die flankierenden Massnahmen wurden 2004 auf Druck der Gewerkschaften eingeführt. Diese müssen nun dem aktuellen Umfeld angepasst und ausgebaut werden.

Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen

Der Druck auf die Löhne ist gestiegen, wegen des veränderten wirtschaftliche Umfelds in Europa und des starken Frankens. Zudem fürchten die Leute um ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat es das Parlament verpasst, den Bedenken der Bevölkerung Rechnung zu tragen und die Instrumente gegen Lohndumping auszubauen.

Stopp Lohndumping

Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr GAV mit Mindestlöhnen. Nötig sind auch verbesserte Instrumente, um bei klaren Hinweisen auf Lohndumping die Arbeit einstellen zu könne. Die öffentliche Hand muss ihre Verantwortung wahrnehmen, indem sie Aufträge an korrekte Firmen vergibt und Subunternehmerketten verbietet.

Kündigungsschutz ausbauen

Notwendig ist auch ein besserer Kündigungsschutz insbesondere für Arbeitnehmende, die sich gegen Lohndumping wehren sowie für ältere Angestellte. Sie stehen heute besonderes unter Druck. Die Stellenmeldepflicht ist kein Ersatz für den notwendigen Ausbau der flankierenden Massnahmen.