Lohngleichheit umsetzen statt verzögern!

Das Parlament verzögert Umsetzung des Verfassungsauftrags und setzt auf Verzögerungstaktik

Heute hat der Ständerat die Revision des Gleichstellungsgesetzes an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Diese Verzögerungstaktik ist inakzeptabel. Die Gewerkschaft Unia kritisiert dieses unseriöse Vorgehen scharf und fordert von der Kommission nun massive Verbesserungen statt eine weitere Verwässerung der jetzt schon moderaten Vorlage. Eine Verknüpfung der Revision mit der Erhöhung des Frauenrentenalters lehnt die Unia vehement ab.

In einem kurzfristigen Manöver hatte Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) heute Morgen den Rückweisungsantrag eingereicht. Dieses Vorgehen ist unseriös: Statt einer weiteren Verzögerung sollte das Parlament endlich den seit 37 Jahren geltenden Verfassungsauftrag umsetzen!

Lohngleichheit ist ein «must», kein «nice-to-have»

Die Unia fordert die Kommission nun auf, Nägel mit Köpfen zu machen und bei den weiteren Arbeiten griffigere Massnahmen zu beschliessen. Lohngleichheit ist schliesslich kein «nice-to-have», sondern ein «must»! Die heute im Ständerat diskutierte Regelung, lediglich Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre zu Lohnkontrollen zu verpflichten, ist schwach und mutlos. Die Unia fordert verbindliche Bestimmungen, damit alle Unternehmen die Löhne regelmässig überprüfen lassen müssen, sowie hohe Bussen für fehlbare Unternehmen.

Verfassungsauftrag gilt nicht auf Zeit

Die so genannte Sunset-Klausel (ein Gesetz mit befristeter Gültigkeit), die auch zur Diskussion steht, ist absurd. Schliesslich widerspricht sie einem Verfassungsauftrag – und die Verfassung gilt nicht auf Zeit! Die laufende Revision des Gleichstellungsgesetzes muss sicherstellen, dass in Zukunft alle den Lohn erhalten, der ihnen zusteht.

Griffige Massnahmen sind zwingend

Es braucht systematische und verbindliche Lohnkontrollen, bei denen die Arbeitnehmendenvertretung mit einbezogen ist. Nötig sind auch Massnahmen zur Anpassung von diskriminierenden Löhnen sowie Bussen, sollte ein Betrieb das geltende Gesetz missachten. Die von Konrad Graber geforderte Selbstdeklaration der Unternehmen ist wirkungslos. Der Lohngleichheitsdialog der letzten Jahre hat ja gerade gezeigt, dass Freiwilligkeit nicht funktioniert.

Seit Jahrzehnten kämpfen Frauen gemeinsam mit solidarischen Männern für ihr Recht auf Lohngleichheit. Doch die Arbeitgeber und das bürgerliche Parlament missachten die Verfassung und sprechen den Frauen ab, was ihnen zusteht, nämlich den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Lohndiskriminierung muss ein Ende haben. Es ist Aufgabe des Parlaments, den Verfassungsauftrag endlich umzusetzen.