SECO bestätigt: Uber ist ein Arbeitgeber

Wiederholt haben sich Taxifahrer in verschiedenen Schweizer Städten zusammen mit der Unia gegen Uber protestiert

Das SECO bestätigt die Einschätzung der Unia: Bei der Zusammenarbeit von Uber mit zwei Genfer Unternehmen handelt es sich um ein Personalverleih-Konstrukt. Daraus folgt eindeutig: Uber ist als Arbeitgeber zu betrachten – mit allen damit verbundenen Pflichten.

Im Dezember streikten rund 30 Uber-Chauffeure in Genf. Die Chauffeure sind bei «Partnerunternehmen» von Uber angestellt, arbeiteten aber ausschliesslich für den US-amerikanischen Fahrdienst. Vergangenen Dezember streikten sie wegen skandalös tiefer Löhne (unter 10 Franken pro Stunde) und ausstehender Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber.

Personalverleih-Konstrukt aufgedeckt

Jetzt hat das SECO in einem Fall entschieden, dass es sich bei dem Konstrukt um Personalverleih handelt. Daher muss der entsprechende Gesamtarbeitsvertrag (GAV Personalverleih) angewendet werden. Die Fahrer/innen können also vor Gericht den Mindestlohn des GAV Personalverleih einfordern.

Uber ist ein Arbeitgeber

Aus der ausführlichen Begründung des SECO ist ebenfalls abzuleiten, dass Uber selber als Arbeitgeber einzustufen ist. Die Unia fordert Bund und Kantone auf, dem gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern das Handwerk zu legen. Solange Uber seine Angestellten nicht als solche anerkannt, darf das Unternehmen in der Schweiz keine Dienstleistungen anbieten. Der Kanton Genf im Speziellen muss endlich Artikel 36 des kantonalen Taxigesetzes nutzen und Uber solange die Bewilligung entziehen, bis die Chauffeur/innen ihren Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge erhalten.