Sicherheitsbranche: Verlängerung und Verbesserungen im GAV

Die Unia verteidigt Sicherheitsmitarbeitende

Die Mobilisierung und die Entschlossenheit der Sicherheitsmitarbeitenden zahlen sich aus: Der allgemeinverbindliche GAV wurde verlängert und tritt am 1.1.2020 in verbesserter Form in Kraft. Parallel dazu finden Ende 2019/anfangs 2020 Lohnverhandlungen statt.

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen zugestimmt. Damit wird eine Lücke der AVE, welche die Arbeitsbedingungen in dieser Branche ernsthaft beeinträchtigt hätte, vermieden.

Die Verhandlungen mit dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungsunternehmen (VSSU) war in den letzten Jahren schwierig. Und die Unia-Branchenkonferenz der Sicherheitsmitarbeitenden hatte den Vorschlag des VSSU vom letzten Jahr abgelehnt. Dies alles führte zu Verzögerungen.

Verbesserter GAV ab 1.1.2020

Die Unia hat mit dem VSSU eine Vereinbarung zur Verbesserung des GAV ab 1.1.2020 abgeschlossen. Die Verbesserungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Gezielte Erhöhung der Einstiegslöhne: Je nach Kategorie zwischen 0.5% und 1% (leichte Reduzierung der Lohnunterschiede zwischen den Kategorien)
  • Arbeitszeitbegrenzung durch eine Zulage bei Wiederholung langer Arbeitswochen und Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeit pro Tag
  • Zuschlag für das Tragen von Schusswaffen (2 Fr./Stunde bis max. 150 Fr./Monat)
  • Vaterschaftsurlaub (neu drei Tage statt bisher ein Tag) und Verbesserungen bei der Regelung der Urlaubstage
  • Schutz fester Verträge durch die neue Möglichkeit, 10% Unterzeit auf das nächste Jahr zu übertragen.
  • Kontrolle der Unterakkordanz

Lohnverhandlungen Ende 2019/anfangs 2020

Da die Lohnergebnisse der letzten Verhandlungen ungenügend sind, hat der Branchenausschuss Sicherheit neue Lohnverhandlungen gefordert. Die Sicherheitsmitarbeitenden entscheiden über die genauen Forderungen an ihrer Branchenkonferenz vom 27. September.