Corona: Taxibranche einstellen, Taxifahrer/innen unterstützen

Der Schutz vor einer Covid-19-Ansteckung kann im Taxi nicht garantiert werden.

Der Bundesrat hat Unterstützung für Einzelunternehmen (Selbständige) versprochen. Das ist nötig und überfällig. Unverständlich ist, dass der Bundesrat der Forderung der Taxiverbände und der Gewerkschaft Unia nicht nachkommt, die Taxibranche per Verordnung einzustellen.

Seit der Erklärung der ausserordentlichen Lage am 16. März haben die Taxifahrten um mindestens 90 Prozent abgenommen. Die Taxifahrer/innen, die noch unterwegs sind, können unmöglich kostendeckend arbeiten. So sind rund 10'000 Chauffeur/innen akut in ihrer Existenz gefährdet, da oft keinerlei Reserven vorhanden sind. Für sie braucht es dringend Unterstützungsmassnahmen, sonst droht einer ganzen Branche der Ruin.

Schutzmassnahmen können im Taxi nicht eingehalten werden

Die vom BAG vorgegebenen Schutzmassnahmen können beim berufsmässigen Personentransport in der Realität nicht eingehalten werden. Die Distanz zwischen Fahrer/in und Kund/in beträgt im Taxi rund 80 cm, des Weiteren gibt es Kontakte beim Ein- und Ausladen von Koffern und bei der Bezahlung. Viele Taxifahrer/innen befürchten, dass sie sich anstecken oder das Virus verbreiten und bleiben auch deswegen ohne Einkommen zu Hause.

Die Gesundheit geht vor: Taxibetrieb muss in dieser Form eingestellt werden

Deshalb müssen Taxidienstleistungen per Verordnung durch den Bundesrat verboten werden. Dies würde auch zur Klärung ihrer Situation im Hinblick auf Entschädigungen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) beitragen. Denn solange die Taxibranche weiterarbeiten muss, können die selbständigen Fahrer/innen nicht von den bisher beschlossenen EO-Unterstützungsmassnahmen profitieren, selbst wenn ihnen wegen der behördlichen Massnahmen praktisch alle Aufträge wegbrechen. Um eine Grundversorgung für absolut notwendige Taxifahrten aufrechtzuerhalten, soll den Kantonen allenfalls ermöglicht werden, freiwillige Taxifahrer/innen zu rekrutieren, sie für die Dauer der Krise mit existenzsichernden Löhnen direkt anzustellen und ihre Fahrzeuge bestmöglich auszurüsten.

Härtefallfonds für Plattformarbeiter/innen

Im Taxigewerbe sind zudem Tausende von Arbeitnehmenden von Plattformen beschäftigt, welche sich teilweise weigern, ihren Arbeitgeberpflichten nachzukommen (z.B. Uber). Bei einbrechenden Aufträgen zahlen diese keinen Lohn und die Beschäftigten sind nicht gegen Erwerbsausfall versichert. Die aktuelle Situation zeigt deutlich, welche verheerenden Folgen eine weitere «Uberisierung» der Arbeitswelt hätte.

Bei Arbeitgebern wie Uber braucht es dringende Kontrollen zur Einhaltung der Gesundheitsrichtlinien. Die betroffenen Arbeitnehmenden müssen zudem Zugang zu Unterstützungsleistungen erhalten, da sie durch vorsätzliche Unterlassung ihres Arbeitgebers nicht von Instrumenten wie Kurzarbeit profitieren können. Solche illegal handelnden Arbeitgeber müssen unverzüglich von den Behörden gezwungen werden, ihre Pflichten wahrzunehmen.