Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchsetzen!

Die Schutzmassnahmen müssen durchgesetzt und kontrolliert werden.

Ohne konsequente Einhaltung der Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus am Arbeitsplatz droht ein Wiederanstieg der Fallzahlen. Doch in ganzen Branchen wie zum Beispiel dem Detailhandel fehlt es an einem Schutzkonzept. Genauso schlecht ist es um die Kontrollen bestellt. Der Bundesrat muss für klare Verhältnisse sorgen. Das kommt allen Beteiligten zugute.

Hunderttausende von Beschäftigten sollen in den nächsten Wochen ihre Arbeit wieder aufnehmen, unter anderem im Detailhandel. Doch der Branchenverband Swiss Retail weigert sich, ein verbindliches Schutzkonzept zu erlassen. Auch wurden in den meisten Läden die Beschäftigte noch nicht konsultiert, wie das im Gesetz vorgesehen ist. Ebenso wurden die Sozialpartner in anderen Branchen nicht einbezogen und ungenügende Schutzkonzepte verabschiedet.

Wenn der Bundesrat wie angekündigt eine weitergehende Öffnung von der strikten Einhaltung der Schutzmassnahmen abhängig macht, dann muss er entweder einen Stopp verfügen oder verbindliche und abgesprochene Schutzkonzepte einverlangen. 

Zu wenig Kontrollen und Vollzugsnotstand

Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie hat die Unia den Kontrollinstanzen mehr als 4’000 Hinweise von Arbeitnehmenden weitergeleitet, wonach die Schutzmassnahmen an ihrem Arbeitsplatz nicht eingehalten werden.

Das Problem: Es fehlen Kontrolleure, nur um diesen Meldungen nachzugehen. Rund 30 Suva-Kontrolleure sollen schweizweit mehr als 30'000 Baustellen sowie die Industriebetriebe kontrollieren. Das ist schlicht unmöglich.

Die Kantone müssten eigentlich auch die Dienstleistungsbetriebe kontrollieren. Die Ressourcen reichen aber bei Weitem nicht. Mehr Kontrollen werden dort getätigt, wo die Kantone und die Kontrolleure der paritätischen Kontrollorgane der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitkontrollieren.

Gesundheitsschutz verbessern und durchsetzen: Jetzt!

Die Unia ruft den Bundesrat und die kantonalen Behörden dazu auf, ihre eigenen Beschlüsse ernst zu nehmen und die Schutzbestimmungen durchzusetzen. Um die Gesundheit der Arbeitnehmenden und damit der ganzen Gesellschaft zu schützen, fordert die Unia:

  • Die Schutzkonzepte des SECO müssen für alle Branchen verbindlicher Mindeststandard sein. Die Branchenkonzepte müssen mit den Sozialpartnern vor der Wiedereröffnung erarbeitet und dann umgesetzt und kontrolliert werden.
  • Die Beschäftigten müssen in den Betrieben bei der Umsetzung der Schutzkonzepte einbezogen werden. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort am besten.
  • Die Kantone müssen für die Kontrollen die notwendigen Ressourcen bereit stellen. Sie sollen die Kontrolleure der paritätischen Kontrollorgane beiziehen, um die Zahl der Kontrollen rasch deutlich zu erhöhen.
  • Die Behörden müssen gemeinsam mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmendenorganisationen die Wirkung der Schutzkonzepte regelmässig evaluieren und die notwendigen Anpassungen vornehmen. Die tripartite Steuerung hat sich in der aktuellen Krise bewährt.
  • Für die Arbeitnehmenden, die in den letzten Wochen unter schwierigen Bedingungen weiterarbeiteten (Detailhandel, Pflege) braucht es mehr als Applaus. Sie brauchen mittelfristig bessere Löhne und Arbeitsbedingungen und kurzfristig eine Durchhalteprämie.

Die Umsetzung dieser Forderungen ist nicht nur am heutigen 28. April, dem internationalen Tag der Arbeitssicherheit, wichtig. Sie ist zwingend, um einen Weg aus der Krise zu finden.