Jugendarbeitslosigkeit steigt, Bund und Kantone müssen handeln

Besorgniserregend: Die Jugendarbeitslosigkeit steigt

Die Arbeitslosigkeit bei den 15- bis 24-Jährigen ist im Mai auf 3,4 Prozent gestiegen. Das sind 76 Prozent (7'709 Personen) mehr als noch vor einem Jahr.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen bilden zudem erfahrungsgemäss nur einen Teil der Wirklichkeit ab. Frühere Krisen haben gezeigt, dass Jugendliche und junge Erwachsene sich oft nicht arbeitslos melden, auch wenn sie ohne Stelle sind.

Lehrstellen müssen gesichert werden

In einigen Kantonen zeichnet sich ab, dass weniger Lehrverträge abgeschlossen werden – auch dies schlägt sich in einer höheren Jugendarbeitslosigkeit nieder. Der Bund muss eine schweizweite und möglichst effektive Lösung für die Unterstützung von Betrieben finden, die Lernende ausbilden.

Wo Kantone bereits Massnahmen ergriffen haben (z.B. in Genf, Waadt), soll der Bund diese finanziell unterstützen. Die Kantone müssen begleitend auch die Überprüfung der Ausbildungsqualität intensivieren.

Es braucht konkrete Angebote

Weiter müssen Bund und Kantone sich mit einem Ausbau von Coaching-, Brücken- und Zwischenangeboten beteiligen. Es braucht auch einen Ausbau der Stipendien für weiterführende Schulen (z.B. Berufsmaturität).

Die Unia fordert, dass Unternehmen Lernende im Anschluss an den Lehrabschluss weiterbeschäftigen. Wenn eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist, sollen Betriebe mit den Lernenden zusammen Anschlusslösungen suchen und dafür ihr Netzwerk nutzen. Die Unia begrüsst die Entscheidung des Seco, dass auch Betriebe auf Kurzarbeit ihre Lernenden nach der Lehrabschlussprüfung anstellen dürfen.

Schlechterstellung der Jungen bei Arbeitslosenunterstützung aufheben

Junge Menschen unter 25 Jahren werden bei der Arbeitslosenunterstützung benachteiligt. Ihre Taggelder sind auf 200 limitiert, diejenigen von beitragsbefreiten Personen sogar auf 90. Die Covid-Verordnung sieht zwar auch für sie derzeit max. 120 zusätzliche Taggelder vor – aber nur bis Ende August. Dann fängt für viele Jugendliche das Problem gerade erst an.

Der Bundesrat soll darum als Krisenmassnahme die reguläre Bezugsdauer der Arbeitslosentaggelder für alle bei mindestens 260 ansetzen. Ebenso ist die Wartefrist von 120 Tagen für Schul- und Studienabgänger/innen auf 5 zu reduzieren – wer in diesen schwierigen Zeiten eine Stelle suchen muss, darf nicht durch zusätzliche Existenzsorgen belastet werden.