Ruhezeit-Regelung für Chauffeure wird verbessert

Lastwagenfahrer*innen brauchen mehr Schutz. Foto: shutterstock

Das Parlament will, dass Lastwagenfahrer:innen ihre Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen müssen. Die Regelung will Sozialdumping eindämmen. Es braucht aber weitergehenden Schutz für Fahrer:innen.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion des Tessiner Nationalrats Bruno Storni angenommen. Die Chauffeurverordnung muss nun so angepasst werden, dass die Fahrer:innen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen.

Kein Schlafen im Lastwagen

Damit soll vor allem verhindert werden, dass Fahrer:innen wochenlang in ihren Fahrzeugen wohnen, während sie quer durch Europa unterwegs sind. Zumindest in der Schweiz haben sie ab 2022 ein Anrecht auf eine würdige Unterbringung. Die EU plant ebenfalls entsprechende Schritte.

Es braucht mehr Schutz

Diese Massnahme hat auch die Unia schon länger gefordert. Es braucht aber noch viel weiter gehende Schutzmassnahmen für die Chauffeur:innen, nämlich:

  • die rasche Einführung des obligatorischen digitalen Fahrtenschreibers,
  • eine dringend notwendige Verkürzung der Arbeitszeit,
  • bessere Löhne,
  • einen effizienten Vollzug, der nur über einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertag (GAV) in der Branche erreicht werden kann.

Kleinere Fahrzeuge nicht vergessen

Lastwagenchauffeur:innen sind nicht die einzigen in der Logistikbranche, die unter grossem Druck stehen und bisweilen kaum ihre Ruhezeiten einhalten können. Deshalb ist es wichtig, dass die Fahrtenschreiberpflicht auch für kleine Fahrzeuge mit Gesamtgewicht bis 2,5 Tonnen eingeführt wird, so dass die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten kontrolliert werden kann.