Höhere Mindestlöhne in der Reinigung

Reinigung ist für alle essentiell (Foto: FO-Publishing GmbH)

Der von den Gewerkschaften Unia, VPOD, Syna und dem Arbeitgeberverband Allpura verhandelte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigung in der Deutschschweiz ist im Juni erneuert worden und tritt nun im Januar 2022 für einen Zeitraum von vier Jahren in Kraft. Der neue GAV enthält mit Lohnerhöhungen und einer Stärkung des Vertrag-Vollzugs wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmenden.

In den Jahren 2022 und 2024 steigen die Mindestlöhne in der Renigung jeweils um rund 2%. Damit gibt es ab 2024 keine Stundenlöhne unter 20 Franken mehr. Der neue Vertrag schliesst an die kontinuierliche Lohnentwicklung der letzten Jahre an. Zwischen dem ersten Vertragsabschluss im Jahr 2004 und der für 2024 verhandelten Lohnerhöhung sind die Löhne um 35% gestiegen.

Lohnschutz verstärkt

Nebst den Lohnerhöhungen konnten auch Verbesserungen im Vollzug durchgesetzt werden. Lohndumping ist in der Reinigungsbranche nach wie vor verbreitet. Mit der Erhöhung der Vollzugskostenbeiträge zur Finanzierung von Kontrollen, dem Verbot der Barauszahlung von Löhnen und der Präzisierung von Anstellungskategorien enthält der GAV wichtige Neuerungen für einen wirkungsvollen Vertragsvollzug.

Reinigung essentiell für alle

Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie essentiell die Arbeit in der Reinigung für die ganze Gesellschaft ist. Der Einsatz in der Reinigung hat für hygienische Verhältnisse gesorgt und damit ganze Branchen am Laufen gehalten. Es ist Ziel der Unia, die Arbeit in der Reinigung weiterhin aufzuwerten und für gute Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu sorgen.