Gerichtsverfahren gegen Smood in vier Kantonen eröffnet

Kurier:innen von Smood reichen beim Gericht ihre arbeitsrechtlichen Klagen ein.

Mit symbolischen Aktionen vor mehreren Gerichten haben heute Kurier:innen von Smood in vier Westschweizer Kantonen die ersten arbeitsrechtlichen Klagen eingereicht. Ihre kumulierten Forderungen belaufen sich auf rund 125 000 Franken und beziehen sich unter anderem auf unbezahlte Arbeitsstunden und Spesen.

Die Beschäftigten wollen mit diesen Gerichtsverfahren erreichen, dass Smood und Simple Pay endlich ihre inakzeptablen Arbeitsbedingungen korrigieren.

Die Unia ermutigt alle Angestellten, ihre Arbeitszeiten und Berufsspesen detailliert zu protokollieren, um ihre Bezahlung vor Gericht einfordern zu können.

Bekannte, aber ungelöste Probleme

Die Probleme bei Smood sind seit langem bekannt. Sie wurden in allen Westschweizer Kantonen im Rahmen eines Streiks und gewerkschaftlicher Aktionen Ende 2021 angeprangert.

Smood weigert sich insbesondere, die Beschäftigten für die gesamte Zeit zu entlohnen, während der sie sich zur Verfügung halten müssen. Darüber hinaus werden die Spesen zu niedrig angesetzt und Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit nicht ausgezahlt.

Bedeutende Summen eingefordert

In den Kantonen Neuenburg, Waadt, Genf und Wallis sind nun Klagen eingereicht worden. Die kumulierten eingeforderten Ansprüche belaufen sich auf 125 000 Franken.

Angesichts der Zahl der Kurier:innen, die direkt bei Smood angestellt sind oder für das Unternehmen im Einsatz stehen, vermittelt diese Summe eine Vorstellung von der enormen Höhe der Beträge, welche Smood diesen Arbeitnehmenden vorenthalten hat.

Andere Kurier:innen beabsichtigen, in Kürze ähnliche Klagen vor Gericht zu erheben. Der Straflosigkeit von Smood muss ein Ende gesetzt werden.