Umsetzung Pflegeinitiative: Richtige Stossrichtung, doch Bundesrat erkennt den Ernst der Lage nicht

Pflegende kritisieren: Umsetzung der Pflegeinitiative geht viel zu langsam (Foto: Manu Friederich)

Der Bundesrat will in einem neuen Gesetz strengere Vorschriften zur Dienstplanung definieren, Verhandlungen für Gesamtarbeitsverträge obligatorisch machen und Empfehlungen zur Personaldotation erarbeiten lassen. Den Ernst der Lage erkennt er aber nicht.

Die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben ist in der Pflege ein grosses Problem. Die Pflegenden des Unia Branchenvorstands begrüssen deshalb, dass der Bundesrat dieses Thema nun in einem Gesetz mit strengeren Vorschriften zur Dienstplanung angehen will.

Anerkennung der Rolle der Gesamtarbeitsverträge

Auch ist die Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen und erlaubt es den Pflegenden, demokratisch daran mitzuwirken. Ein GAV ist aber noch keine Garantie für gute Arbeitsbedingungen. Es braucht definierte Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen.

Personaldotation: Pflegende müssen mitreden können

Problematisch ist im Vorschlag des Bundesrats, dass die Arbeitgeberverbände allein Empfehlungen zur Personaldotation für die verschiedenen Pflegebereiche ausarbeiten sollen. Erstens sind reine Empfehlungen nicht verbindlich, zweitens müssen die Pflegenden selbst unbedingt dabei einbezogen werden. Denn sie arbeiten täglich am Bett und wissen am besten, wie viel Personal es braucht, um eine gute Pflege sicherzustellen.

Finanzierungsproblem ungelöst

Wichtig ist, dass auch genügend Geld für die dringend benötigten guten Arbeitsbedingungen vorhanden ist. Denn es sind die Pflegefinanzierung und die damit verbundenen Sparmassnahmen, die das Gesundheitswesen und insbesondere die Pflegenden in die aktuelle Lage gebracht haben. Es braucht Leistungen der öffentlichen Hand, um die Grundversorgung und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleiten. Eine zusätzliche Finanzierung über Krankenkassenprämien wäre unsozial.

Dringend Sofortmassnahmen benötigt

Der erste Entwurf des neuen Gesetzes soll im Frühjahr 2024 vorliegen. Bis es dann wirklich in Kraft treten kann, werden mehrere Jahre vergehen. Der Bundesrat muss diesen Prozess unbedingt beschleunigen, denn eine gute Pflege ist jetzt schon nicht mehr überall sichergestellt. Bund, Kantone und Arbeitgeber müssen jetzt Sofortmassnahmen umsetzten, wie sie die Pflegenden bereits im November auf dem Bundesplatz einforderten. Sonst kann der Pflege-Exodus nicht gestoppt werden.