Gemeinsame Erklärung Pflegeinitiative: Bund, Kantone und Arbeitgeber in der Pflicht

Mit der Umsetzung der Pflegeinitiative muss es nun vorwärts gehen. (Foto: Manu Friedrich)

Der Mangel an Fachkräften im Schweizer Gesundheitswesen und speziell die Pflege steigt rasant. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektor:innen (GDK), Arbeitgeberverbände sowie der Berufsverband und die Gewerkschaften haben eine gemeinsame Erklärung zur Situation in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. Die Erklärung enthält konkrete Empfehlungen an die Kantone, die Arbeitgeber und den Bund.

Es wird zwar schon jetzt mehr Personal ausgebildet und mit der ersten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative wird die Ausbildung weiter gefördert. Aber allein damit wird es nicht möglich sein, den wachsenden Bedarf an Personal zu decken.

Gute Arbeitsbedingungen sind nötig

Wichtig ist insbesondere, dass das Pflege- und Betreuungspersonal im Beruf tätig bleibt. Dafür braucht es gute Arbeitsbedingungen, gute Löhne und Zulagen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Zudem braucht es neue Versorgungsmodelle und Prozesse müssen verbessert werden.

Gemeinsame Grundsätze

Die GDK, die Arbeitgeberverbände H+, ARTISET, CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse und die Association Spitex privée Suisse ASPS, der Berufsverband SBK und die Gewerkschaften Syna, Unia und VPOD haben sich deshalb auf gemeinsam Grundsätze (PDF) hinsichtlich der Umsetzung der Pflegeinitiative geeinigt. Die Unterzeichnenden werden zwar unterschiedliche Schwerpunkte setzen, wollen die Herausforderungen aber gemeinsam angehen.

Kantone und Arbeitgeber in der Pflicht

Die Kantone müssen die Ausbildungsoffensive ab dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Sommer 2024 zügig umsetzen. Auch bei der Regulierung und Finanzierung der Arbeitsbedingungen tragen die Kantone eine grosse Verantwortung – denn die Arbeitsbedingungen sind in erheblichem Masse von der kantonalen Finanzierung abhängig. Die Arbeitgeber respektive die Sozialpartner sind verantwortlich für die Umsetzung in den Betrieben. Die Arbeitgeberverbände wiederum müssen die Verbreitung von Massnahmen und Modellen, die zu einer höheren Arbeitszufriedenheit beitragen, wie z.B. verbesserte Dienstpläne oder eine wertschätzende Betriebs- und Führungskultur fördern.

Gute Arbeitsbedingungen und genügen Personal kosten

Einig sind sich auch alle, dass es anforderungsgerechte Löhne, einen Teuerungsausgleich, Zulagen, einen Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung und eine angemessene Personaldotation braucht. Dies kann je nach Institution zu höheren Personalkosten führen und die angespannte finanzielle Lage der Betriebe zusammen mit der Teuerung noch verschärfen. Bund, Kantone, Versicherer und Leistungserbringer müssen deshalb gemeinsam mit den Sozialpartnern nach Lösungen für die aktuellen und langfristigen Finanzierungs- und damit verbundenen Versorgungsprobleme im Gesundheitswesen suchen.

Anpassung der Pflegefinanzierung nötig

Im Bereich der Pflegefinanzierung fordern die GDK und die Sozialpartner den Bund deshalb auf, die Krankenkassen-Beiträge an die Pflegeleistungen rasch und angemessen zu erhöhen. Den Kantonen wiederum wird empfohlen, ihre Restfinanzierung zu erhöhen, so dass Massnahmen für verbesserte Arbeitsbedingungen überhaupt umsetzt werden können. Ebenfalls sind sie aufgerufen, kurzfristige Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusätzlich zu ermöglichen.