Kampf gegen den Menschenhandel: Alle müssen einen Beitrag leisten!

Opfer von Menschenhandel werden oft bei der Arbeit ausgebeutet

Der Bundesrat hat eine der ersten Massnahmen des 3. Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Menschenhandel angekündigt. Die Unia setzt sich gegen den Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und gegen Zwangsarbeit ein und begrüsst diesen ersten Fortschritt.

Mit der Änderung der Verordnung gegen Menschenhandel wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit kantonale Strafurteile von Fedpol anonym ausgewertet werden können.

Ein erster Fortschritt

Die Unia begrüsst diesen Fortschritt. Es braucht aber noch mehr: Die Unia fordert die Arbeitgeber auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und den Arbeitnehmer:innen in ihren Betrieben, in den Produktions- und Lieferketten Arbeitsbedingungen und Löhne zu garantieren, die den gesetzlichen und GAV-Bestimmungen entsprechen und soziale und ethische Kriterien erfüllen.

Diese Verantwortung müssen die Arbeitgeber auch bei ihren Subunternehmern wahrnehmen, denn die Subunternehmer-Ketten sind oftmals undurchsichtig. 

Konsequentes Engagement gegen Menschenhandel

Die Unia setzt sich für eine bessere Prävention, Aufdeckung und den Schutz von Arbeitnehmer:innen ein, die Opfer krimineller Arbeitgeber sind, welche die Arbeitskraft von Menschen in schutzbedürftigen Situationen ausbeuten.