Mehr Lohn für alle im Isoliergewerbe

Rund 2'000 Isolierspengler/innen profitieren von den Lohn- und Spesenerhöhungen.

Der Branchenverband ISOLSUISSE und die Gewerkschaft Unia haben sich erstmals auf einen verbindlichen Mindestlohn für Lernende geeinigt. Der GAV, der am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bringt aber auch weitere Verbesserungen für alle, z.B. Lohn- und Spesenerhöhungen. Der GAV schützt rund 2'000 Isolierspengler/innen.

Die Vertragspartner des Gesamtarbeitsvertrages im Schweizerischen Isoliergewerbe – der Branchenverband ISOLSUISSE und die Gewerkschaft Unia – haben sich erstmals auf einen verbindlichen Mindestlohn für Lernende geeinigt. Lernende haben durch diese Verbesserung bereits in der frühen Phase ihres Berufslebens Gewissheit, wie viel sie während der Lehre im Isoliergewerbe mindestens verdienen werden: stolze 54'600 Franken in drei Jahren (zuzüglich Spesen)!

Mindestlöhne für Lernende

Mindestlöhne für alle Lerndenden, die im Jahr 2020 ihre Lehre beginnen:

  • 1. Lehrjahr: 1'000 Franken/Monat
  • 2. Lehrjahr: 1'350 Franken/Monat
  • 3. Lehrjahr: 1'850 Franken/Monat

Dem Beruf des Isolierspenglers/der Isolierspenglerin kommt bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zu. Mit der deutlichen Anhebung der Mindestlöhne für Lernende fördern die Vertragspartner nicht nur die Attraktivität des Isolierspenglerberufs, sondern entschädigen die wichtige Arbeit auch entsprechend.

Weitere Verbesserungen im GAV

Erhöhung Mindestlöhne

  • +100 Franken (Lohnklasse A)
  • +50 Franken (Lohnklassen B und C)

Lohn- und Spesenerhöhung

  • +25 Franken generell für alle (plafoniert bis zu einem Lohn von 5'625 Franken)
  • +17 Franken/Tag oder 320 Franken/Monat