Private Sicherheit: neuer GAV ab 1. Juni in Kraft

Der neue GAV Sicherheit tritt am 1. Juni in Kraft.

Der neue allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Branche der privaten Sicherheitsdienstleistungen enthält eine Reihe von Verbesserungen in den Bereichen Lohn, Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeitverwaltung und Kontrollen bei der Weitervergabe von Aufträgen. Die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten werden verbessert.

Heute hat der Bundesrat den zwischen dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und der Unia ausgehandelten GAV allgemeinverbindlich erklärt. Er tritt am 1. Juni in Kraft.

Eine Reihe von Verbesserungen

Die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsmitarbeitenden werden in mehreren Punkten verbessert: Erhöhung der Einstiegslöhne je nach Kategorie um 0,5 bis 1 Prozent, Zeitzuschlag für Monate mit hohem Arbeitspensum, Vaterschaftsurlaub von 3 Tagen statt bisher 1 Tag und Zuschlag für bewaffnetes Personal. Zudem soll mit dem GAV die Weitervergabe von Aufträgen geregelt werden.

Preisdruck: eine Gefahr für Qualität und Löhne

Die Sozialpartner möchten mit dem angepassten GAV die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen bewahren und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern, trotz der extremen Preiskonkurrenz in der Branche. Die Unia appelliert an die Behörden, bei Ausschreibungen nur Unternehmen zu berücksichtigen, welche den GAV einhalten und somit auf Qualität und faire Arbeitsbedingungen Wert legen.

Verspätetes Inkrafttreten

Ursprünglich für den 1. Januar dieses Jahres geplant, verzögerte sich das Inkrafttreten des GAV um einige Monate. Grund dafür waren die redaktionellen Arbeiten und das Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

Diese Verbesserungen wurden zwar erwartet, reichen für die Unia aber nicht aus. Die Unia wird deshalb, sobald der GAV in Kraft tritt, eine Umfrage unter den Angestellten durchführen und Lohnverhandlungen für eine reale Lohnerhöhung in der Branche fordern.