Neuer GAV bei Stadler Rail setzt Massstäbe

Corado Pardini und Peter Spuhler freuen sich über den neuen GAV

Die Unia und das Unternehmen Stadler Rail haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ab 2016 geeinigt. Er enthält gute Mindestlöhne für verschiedene Qualifikationsstufen, einen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende und weitere wegweisende Bestimmungen. Gleichzeitig wird die Arbeitszeitverlängerung bei Stadler Rail aufgehoben.

Diverse Fortschritte machen diesen GAV, der für sämtliche Stadler-Standorte in der Schweiz gilt, zu einem Massstab. So sieht er gute Mindestlöhne für 5 Qualifikationsstufen vor (von 4200 Franken für Hilfsarbeitende bis 6200 Franken für Techniker/innen). Die Lehrlinge sind ebenfalls im GAV, mit Mindestlöhnen. Über 58-Jährige geniessen einen weitgehenden Kündigungsschutz, und auch die Bestimmungen bei Massentlassungen wurden verbessert. Der neue Vertrag gilt bis Ende März 2022.

Rücknahme der Krisenmassnahmen

Gleichzeitig vereinbarten die Gewerkschaft Unia und Stadler Rail das Ende der Krisenmassnahmen. Ende Januar hatten sie nach der abrupten Aufwertung des Franken durch die Nationalbank die Arbeitszeit vorübergehend auf 45 Stunden pro Woche verlängert. Ab 1. Januar 2016 gilt nun die neue vertragliche Arbeitszeit von 40 Stunden.