Einigung über neuen L-GAV im Gastgewerbe

Der neue L-GAV für Gastronomie und Hotellerie ist angerichtet.

Die Sozialpartner im Gastgewerbe haben sich auf einen neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) geeinigt. Er soll allgemeinverbindlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Unia hat gemeinsam mit den Arbeitnehmerorganisationen Syna und Hotel & Gastro Union sowie den Arbeitgeberverbänden Swiss Catering Association, GastroSuisse und hotelleriesuisse den neuen Vertrag ausgehandelt. Bis Juni müssen alle Vertragspartner den neuen L-GAV genehmigen.

Anschliessend werden alle unterstellten Personen und Betriebe umfassend über die Neuerungen informiert und beim Bundesrat das Gesuch auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) gestellt.

Der L-GAV im Gastgewerbe ist mit über 200'00 unterstellten Beschäftigten und 27'000 unterstellten Arbeitgebern der grösste allgemeinverbindlich erklärte Branchen-Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz.