Maler/innen und Gipser beharren auf Frühpensionierung

Angesichts der harten Arbeit ist es höchste Zeit für ein flexibles Vorruhestandsmodell

Die Unia-Berufskonferenz der Maler/innen und Gipser hat dem neuen Gesamtarbeitsvertrag zugestimmt. Kernpunkt ist ein Modell zur flexiblen Frühpensionierung ab 60. Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug: Lehnen sie ab, gibt es ab Juni einen vertragslosen Zustand mit unabsehbaren Folgen.

Im Februar einigten sich die Verhandlungsdelegationen des Maler- und Gipserverbandes (SMGV) und der Gewerkschaften auf einen neuen GAV. Er gilt für die Deutschschweiz und die Kantone Jura und Tessin. Zentraler Bestandteil ist ein Modell zur flexiblen Frühpensionierung.

Ab 60 flexibel in die Pension

Das Modell sieht die Möglichkeit einer flexiblen Teilpensionierung ab 60 (Männer) bzw. 59 Jahren (Frauen) und einer vollständigen Frühpensionierung ab 63 bzw. 62 vor. Die Betroffenen erhalten eine Übergangsrente von rund 70 Prozent des AHV-Lohns. Sie wird durch je 0,85 Lohnprozente der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden finanziert.

Vernunft statt Ideologie

Die Unia-Berufskonferenz hat den neuen GAV jetzt mit grosser Mehrheit verabschiedet. Gleichzeitig ist sie besorgt über die Haltung vieler Arbeitgeber, die mehr von Ideologie als von Vernunft geprägt ist. So hat die SMGV-Delegiertenversammlung am Mittwoch ihren Entscheid vertagt, obwohl auch ihre Verhandlungsdelegation einstimmig hinter dem Frühpensionierungsmodell steht. In einer Resolution fordern die Unia-Maler/innen und Gipser die Arbeitgeber auf, nicht mit der Gesundheit der Angestellten zu spielen. Angesichts der harten Arbeit ist es höchste Zeit für ein flexibles Vorruhestandsmodell, wie dies die Kolleg/innen in anderen Regionen der Schweiz bereits kennen.

Vertragslosen Zustand verhindern

Die SMGV-Delegiertenversammlung wird am 3. Mai entscheiden. Lehnt sie ab, gilt ab Juni der vertragslose Zustand - mit ruinösen Folgen für die ganze Branche. Es liegt in den Händen der Arbeitgeber, dies zu verhindern.