GAV Tankstellenshops auf der Zielgeraden

Der GAV bringt für die Shop-Angestellten mehr Sicherheit.

Der nationale Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Tankstellenshops tritt voraussichtlich im Frühjahr 2017 in Kraft. Endlich werden gleich lange Spiesse in der Branche geschaffen und Lohnunterbietungen bekämpft.

Der GAV bringt für die Shop-Angestellten mehr Sicherheit. Die Arbeitgeber erhalten Klarheit, was in der Branche gilt. Der Vertrag legt u.a. Mindestlöhne fest, regelt die Arbeitszeiten und sichert Sozialleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder bei Mutterschaft.

GAV breit abgestützt

Vertragspartner sind der Verband der Tankstellenshopbetreiber der Schweiz (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz. Ende 2015 verabschiedeten sie erstmals einen neuen GAV für Tankstellenshops. Das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung ist derzeit noch beim Seco hängig.

Zuversicht trotz Verzögerung

Leider konnte der Vertrag nicht wie geplant auf Januar 2017 in Kraft treten. Die Sozialpartner sind aber zuversichtlich, dass trotz des komplexen Verfahrens der Vertrag im Frühling 2017 für allgemeinverbindlich erklärt wird.