GAV Sicherheit wieder allgemeingültig

Über 20‘000 Sicherheitsangestellte sind dem Gesamtarbeitsvertrag für die private Sicherheit unterstellt.

Am 13. Februar hatte der Bundesrat entschieden, den Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsbranche wieder auszudehnen. Die entsprechende Verordnung trat am 1. März in Kraft. Seither und bis am 30 Juni 2019 ist der Gesamtarbeitsvertrag nun allgemeinverbindlich.

Lohnerhöhungen

Ende letzten Jahres haben der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Gewerkschaft Unia den Branchen-GAV verlängert und sich über die Löhne 2017 geeinigt. Mehrere Mindestlöhne konnten in Abhängigkeit von der Anstellungskategorie und dem Dienstalter der Angestellten zwischen 0,7 und 1 Prozent angehoben werden.

Stopp Lohndumping

Dieser allgemeinverbindliche GAV erlaubt es, die total über 20‘000 Sicherheitsangestellten vor Lohndumping zu schützen.