Keine Mindestlöhne für Detailhandel und Industrie im Kanton Zürich

Gegen Lohndumping - Die Unia muss immer wieder griffige Massnahmen fordern, diesmal von der Zürcher Kantonsregierung.

Trotz verbreitetem Lohndumping lehnt es die Tripartite Kommission des Kantons Zürich ab, für den Detailhandel und die Industrie verbindliche Mindestlöhne festzulegen. Deshalb fordert die Unia jetzt die Kantonsregierung auf, mit griffigen Massnahmen die Arbeitnehmenden vor Missbräuchen zu schützen.

Bei mehr als jeder fünften Kontrolle im Kanton Zürich wurden im Detailhandel und der Maschinenindustrie Verstösse gegen die ort- und branchenüblichen Löhne festgestellt. Dennoch will eine Mehrheit der Tripartiten Kommission keinen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen einführen. Insbesondere die Arbeitgeber lehnten zwingende Mindestlöhne kategorisch ab. Mit solchen Verträgen können Arbeitnehmende in Branchen ohne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag vor Lohndumping geschützt werden.

Kanton Zürich muss handeln

Jetzt ist es Aufgabe der Kantonsregierung, das systematische Lohndumping im Detailhandel und in der Maschinenindustrie zu unterbinden. Dazu braucht es zuerst einmal Transparenz bei den Kontrollzahlen, welche das zuständige Amt unter Verschluss hält. Der Kanton muss seine Geheimnistuerei aufgeben und offenlegen, in welchen Branchen es in welchem Ausmass zu Verstössen kommt