Betreuerinnen in Privathaushalten unters Arbeitsgesetz!

Griffige Massnahmen gegen ausbeuterische Personalvermittlungsplattformen sind gefragt

Über 60 Teilnehmende aus der ganzen Schweiz nahmen heute an der nationalen Branchenkonferenz Pflege und Betreuung der Unia teil. Die Anwesenden fordern, dass Angestellte in Privathaushalten vom Arbeitsgesetz geschützt werden und griffige Massnahmen gegen ausbeuterische Personalvermittlungsplattformen.

Die Arbeitnehmenden im Bereich der 24-Stunden-Betreuung leisten einen wichtigen Beitrag an die menschenwürdige Betreuung älterer Menschen. Sie ermöglichen ihnen, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, statt schmerzlich aus ihrem Umfeld herausgerissen zu werden.

Normalarbeitsverträge reichen nicht

Der Bundesrat hat im Juni vergangenen Jahres beschlossen, diesen Sektor, der zwischen 10'000 bis über 30'000 Personen beschäftigt, durch kantonale Normalarbeitsverträge (NAV) zu regulieren. Die heutige Versammlung der Branchendelegierten Pflege und Betreuung der Gewerkschaft Unia erachtet das als absolut ungenügend. Mit dem NAV-Modell sind die Kantone nicht verpflichtet, die vom Bund vorgeschlagenen Bestimmungen, auch wirklich umzusetzen. Ausserdem kann mit einem persönlichen Arbeitsvertrag von den Bestimmungen abgewichen werden.

Gegen ausbeuterische Arbeitsvermittlungsplattformen

Die Unia-Delegierten der Pflege- und Betreuungsbranche rufen den Nationalrat und den Ständerat dazu auf, alle politischen Vorstösse für eine Unterstellung der Betreuungsarbeit in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz zu unterstützen! Sie verlangen ausserdem vom Bund, dass er die nötigen Mittel einsetzt, um wirksam gegen ausbeuterische Arbeitsvermittlungsplattformen vorzugehen.