Hugo Boss senkt die Löhne und verstösst gegen das Gesetz!

Erneut nimmt ein wirtschaftlich gut situiertes Unternehmen (Gewinn 2014: 437 Millionen Euro) die Frankenstärke zum Vorwand, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verschlechtern. Die Geschäftsleitung macht gegenwärtig unklare Aussagen, indem sie eine „freiwillige“ Senkung der „gesamten Lohnmasse“ festlegt. Auf Nachfrage sind keine genaueren Angaben zu erfahren. Die Lohnsenkungen betreffen rund hundert Personen in der ganzen Schweiz, darunter sowohl Verwaltungsangestellte als auch Personal im Detailhandel.

Illegale Massnahme

Differenzierte Lohnsenkungen sind illegal. Im vorliegenden Fall betrügen die geplanten Senkungen -2% für in der Schweiz Ansässige und -11% für in Frankreich wohnhafte Personen. Zur Erinnerung: Das in Artikel 2 des Personenfreizügigkeitsabkommens  festgelegte Diskriminierungsverbot (präzisiert in Art. 9 Abs. 1 Anhang I FZA) verbietet die unterschiedliche Behandlung nach Nationalität oder Wohnort.

Zudem verstösst eine Abwälzung des Unternehmerrisikos auf das Personal gegen die Bestimmungen des Obligationenrechts (Artikel 324 OR). Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos. Die Verantwortung für Senkungen trägt der Arbeitgeber, der auch als Einziger von einem günstigen Kurs profitiert.

Geschäftsleitung verweigert jedes Gespräch

Aufgrund der alarmierenden Situation organisierte die Unia am 17. März eine Personalversammlung bei Hugo Boss in Genf. Die bei der Versammlung anwesenden Angestellten gaben der Unia ein Verhandlungsmandat. Trotz des Gesprächsangebots seitens der Gewerkschaft verweigerte die Geschäftsleitung jede Verhandlung und forderte die Bekanntgabe der Namen der Mandatierten. Bei einer weiteren Versammlung am Freitag, 20. März, haben die Angestellten die Unia gebeten, sich an die Schlichtungsbehörde des Kantons Genf (CRCT) zu wenden, um eine Schlichtung und die Aussetzung der Massnahme zu erwirken.