Bürgerrechtsgesetz: Unia nimmt Stellung gegen Willkür

Unia-Aktion im März 2015 für die Rechte von Migrant/innen

Der Verordnungsentwurf des Bundesrates zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes diskrimiert besonders verletzliche Menschen. Die Unia hat heute ihre Vernehmlassungsantwort auf den Verordnungsentwurf eingereicht. Der Bundesrat hat die Chance verpasst, kohärente, transparente und faire Verfahren für die Einbürgerung zu garantieren.

Die Kriterien für die Einbürgerung sind unklar formuliert und öffnen Diskriminierung und Willkür weiterhin Tür und Tor. Menschen in besonders prekären Situationen werden im Verordnungstext ausgegrenzt und benachteiligt.

Ausgrenzung und Diskriminierung

Besonders gravierend ist die Neuerung, die vorsieht, dass Sozialhilfebezüger nicht zur Einbürgerung zugelassen werden. Das neue Bürgerrechtsgesetz und die geplante Verordnung grenzen so Working Poor und besonders verletzliche Menschen aus. Die Einbürgerung wird nur äusserst gut ausgebildeten und finanziell sehr gut abgesicherten Menschen vorbehalten. Dies ist eine Diskriminierung, welche die Unia klar ablehnt.

Einbürgerung als Schritt zur Integration

Die Unia vertritt weiterhin die Meinung, dass Einbürgerung nicht die «Krönung» der Integration ist, sondern selbst einen wichtigen Schritt in Richtung Integration darstellt. Das Einbürgerungsverfahren muss deshalb einfach, klar, fair und kohärent sein.