Zuwanderungsinitiative: Umsetzung nur teilweise befriedigend

Keine Kontingente, aber auch kein zusätzlicher Schutz für Arbeitnehmende

Das Parlament hat heute den Gesetzestext zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative bereinigt. Positiv ist, dass keine neuen Kontingente eingeführt werden. Leider hat es das Parlament aber verpasst, die Umsetzung mit wirksameren Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu verknüpfen.

Die Gewerkschaft Unia begrüsst, dass das Parlament bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative auf Kontingente verzichtet. Sie hatte deren Wiedereinführung von Anfang an bekämpft. Denn Kontingente hätten die Personenfreizügigkeit in Frage gestellt und zu Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, noch mehr Lohndruck und prekären Arbeitsverhältnissen geführt.

Arbeitnehmendenschutz verbessern

Das knappe Ja zur Zuwanderungsinitiative kam wegen der Angst vieler Menschen, insbesondere der 50- bis 59-Jährigen, um ihre Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zustande. Das Parlament hat es verpasst, diesen Ängsten Rechnung zu tragen und den Schutz aller in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden und ihrer Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Lohndrückerei verhindern

Der beschlossene «Arbeitslosenvorrang» ist kein Ersatz für wirksamere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Zwar begrüsst die Unia alle Massnahmen, welche die Chancen von Arbeitslosen verbessern. Sie dürfen aber nicht dazu missbraucht werden, Löhne zu drücken und Arbeitslose zu schlechteren Löhnen (wieder) einzustellen.

Flankierende Massnahmen ausbauen

Dringend notwendig wären ein griffiger Kündigungsschutz insbesondere für ältere Mitarbeitende, ein Ausbau der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge inklusive Mindestlöhne sowie eine Verstärkung der Arbeitsmarktkontrollen.