GAV-Verlängerung und Lohnerhöhungen in der privaten Sicherheitsbranche

Der Antrag auf Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist beim Bundesrat hängig und soll den Schutz vor Lohndumping auf insgesamt über 20‘000 Sicherheitsangestellte ausweiten.

Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Gewerkschaft Unia haben den Gesamtarbeitsvertrag der Branche verlängert und eine Einigung über die Löhne ab 1. Januar 2017 erzielt. Mehrere Mindestlöhne werden in Abhängigkeit von der Anstellungskategorie und dem Dienstalter der Angestellten zwischen 0,7 und 1 Prozent angehoben.

2017 werden die GAV-Mindestlöhne angehoben. Eine Erhöhung wurde für die Sicherheitsmitarbeitenden im Stundenlohn ab dem vierten Dienstjahr sowie für die Monatslöhner im ersten und letzten Dienstjahr gemäss GAV-Lohnskala ausgehandelt. Die Geld- und Wert-Transporteure im Monatslohn profitieren von ähnlichen Lohnerhöhungen.

Schutz gegen Lohndumping

Dem GAV der Branche sind über die Mitgliederfirmen des VSSU 15'000 Sicherheitsmitarbeitende unterstellt. Der Antrag auf Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist beim Bundesrat hängig und soll den Schutz vor Lohndumping auf insgesamt über 20‘000 Sicherheitsangestellte ausweiten. In einem von harter Konkurrenz geprägten Umfeld rufen VSSU und Unia dazu auf, Sicherheitsaufträge nur an Firmen zu vergeben, die nachweislich den GAV und die damit die geltenden Branchenstandards ab 1. Januar 2017 einhalten.