Ein Schritt gegen Lohndumping

Starken Franken nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden austragen.

Am 10. März verbot das jurassische Kantonsgericht der Firma Von Roll, einen ihrer Angestellten in Euros auszuzahlen. Die Unia unterstützt diesen Entscheid, der ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping ist. Von Roll muss nun gut 20‘000 Franken Lohndifferenz ihrem ehemaligen Angestellten auszahlen.

Die Unia ist über den Entscheid der höchsten Instanz im Kanton Jura höchst erfreut. Dies ist ein wichtiger rechtlicher Entscheid in der Affäre Von Roll, die nun schon mehrere Jahre andauert. Weitere Verfahren von ehemaligen Angestellte sind hängig.

Starken Franken nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden austragen

Für die Angestelltem, die durch die diskriminierenden Lohnmassnahmen betroffen sind, ist dieser Entscheid sehr wichtig. Er richtet sich gegen Lohndumping und die Ungleichbehandlung von in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden und Grenzgänger/innen. Die Folgen des starken Frankens dürfen nicht auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen werden.

Unverhältnismässige Reaktion bei Von Roll

Von Roll droht nun, die Investitionen in die Region in Frage zu stellen. Diese Reaktion ist nicht nur unverhältnismässig, sondern auch alarmierend. Die Unia wird die Antworten der politischen Autoritäten aufmerksam mitverfolgen und nötigenfalls die geeigneten Massnahmen ergreifen.