Durchbruch für kantonalen Mindestlohn in Neuenburg

Das Bundesgericht macht den Weg frei für den Neuenburger Mindestlohn.

Das Bundesgericht hat Beschwerden von Arbeitgeberverbänden gegen den kantonalen Mindestlohn in Neuenburg abgewiesen. Damit kann der Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde endlich eingeführt werden.

Das Neuenburger Kantonsparlament beschloss im Jahr 2014, einen kantonalen Mindestlohn einzuführen. Dagegen rekurrierten verschiedene Arbeitgeberverbände. Der heutige Bundesgerichtsentscheid gibt endlich grünes Licht für die Einführung und hat Signalwirkung für andere Kantone.

Wichtiges Mittel gegen Lohndumping

Zwar liegt der Neuenburger Mindestlohn mit 20 Franken pro Stunde unter der von der Unia geforderten Untergrenze von 22 Franken. Dennoch ist er die erste kantonale Lösung, die in Kraft treten kann.

Die Unia hofft, dass weitere Kantone dem Beispiel von Neuenburg folgen und kantonale Regelungen einführen. Mindestlöhne sind ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Lohndumping.