Zaghafte Fortschritte bei den flankierenden Massnahmen

Jede 5. Kontrolle stiess 2016 auf zu tiefe Löhne

Der Bundesrat hat im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) eine Verbesserung beschlossen. Neu müssen jährlich mindestens 35‘000 statt wie bisher 27‘000 FlaM-Kontrollen durchgeführt werden. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er entspricht einer alten Forderung der Gewerkschaften.

In Branchen mit erhöhtem Dumpingrisiko werden in Zukunft rund 5 Prozent der Unternehmen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert. Das reicht jedoch noch nicht.

Weitere Massnahmen nötig

Eine Ausdehnung der Anzahl Kontrollen allein genügt nicht. 2016 wurden bei jeder 5. Kontrolle (!) zu tiefe Löhne festgestellt. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen sind weitere Massnahmen zwingend.

Mehr GAV und Mindestlöhne einführen

Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen sowie Fortschritte bei den Normalarbeitsverträgen. Bei Verdacht auf Lohndumping muss die Arbeit rasch eingestellt werden können.

Subunternehmerketten verbieten

Die öffentliche Hand steht auch in der Pflicht, indem sie Aufträge nur an korrekte Firmen vergibt und Subunternehmerketten verbietet. Und: Es braucht ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Unternehmen.

Kündigungsschutz verbessern

Nicht zuletzt ist ein besserer Kündigungsschutz insbesondere für Arbeitnehmende, die sich gegen Lohndumping wehren sowie für ältere Angestellte, unbedingt nötig.