Temporäre: Löhne müssen erhöht werden

Immer mehr Menschen arbeiten befristet – sei es auf dem Bau, in der Industrie oder in Dienstleistungsberufen.

Diese Woche haben die Verhandlungen über den neuen Gesamtarbeitsvertrag der Temporär-Arbeiter/innen begonnen. Eine Unia-Umfrage zeigt: Bei den Löhnen besteht der grösste Handlungsbedarf.

Der Gesamtarbeitsvertrag der Temporär-Brache (GAV Personalverleih) gilt für über 300‘000 Personen in der Schweiz. Er regelt seit 2012 die Arbeitsbedingungen und die Löhne. Der GAV wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Personalverleiher (Temporär-Firmen) unabhängig von der Grösse und der Branche des Einsatzbetriebes.

Viele arbeiten nicht freiwillig temporär

Die Unia hat Temporär-Arbeitende gefragt, welches für sie die dringendsten Probleme sind. Erschreckend ist, dass 70% der Befragten nicht freiwillig temporär arbeiten, sondern lieber eine Festanstellung hätten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem neuen GAV die Situation der Temporären verbessert wird.

Mindestlöhne müssen rauf

Auf der Liste der wichtigsten Anliegen steht mit 58% die Forderung nach gleichen Löhnen für Temporäre wie für Festangestellte zuoberst. Knapp dahinter liegen höhere Mindestlöhne. Heute betragen die tiefsten Mindestlöhne im Temporär-GAV nur 3‘000 Franken (bei 13 Monatslöhnen).

Mehr Lohn und branchenspezifische Lösungen

Für die Unia steht die Lohnfrage bei den Verhandlungen im Zentrum. Die Mindestlöhne für Ungelernte sollen bis 2021 um 600 Franken, für Gelernte um 450 Franken erhöht werden. Zudem sollen für Temporär-Arbeitende in der Industrie, im öffentlichen Verkehr und im öffentlich-rechtlichen Sektor die gleichen Mindestlöhne und Arbeitszeiten wie die Festangestellten haben.

Spesen, Kündigungsfristen, Krankentaggeld

Rund 46 Prozent der Befragten wollen eine obligatorische Entschädigung der Mittagsspesen. Wichtig ist auch eine Verlängerung der Kündigungsfristen nach der Probezeit auf mindestens einen Monat. Diese Forderung der Unia wird von 42 Prozent der Teilnehmer/innen als eine der drei wichtigsten genannt. Weiter will die Unia im neuen GAV festschreiben, dass Arbeitnehmende bei Krankheit ab dem ersten Tag Anspruch auf Krankentaggeld haben.