24-Stunden-Betreuung: der Bundesrat auf Abwegen

Der NAV schützt die betroffenen Betreuerinnen nicht wirksam genug (Bild: shutterstock.com)

Der Bundesrat hat entschieden, die 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten durch einen Normalarbeitsvertrag (NAV) zu regulieren. Ende Juni hat er sich für ein kantonales NAV Modell entschieden. Das Instrument schützt die betroffenen Betreuerinnen jedoch nicht wirksam. Die Unia verlangt, dass Angestellte in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz unterstellt werden.

Mit seinem Modell des NAV für die 24-Stunden-Betreuung hat sich der Bundesrat für die günstigste und am wenigsten effiziente Lösung entschieden. Für die Unia ist diese Entscheidung inakzeptabel.

Keine Verpflichtung

Die Kantone sind nicht dazu verpflichtet, die neuen Bestimmungen in ihre NAV aufzunehmen. Sollten die Kantone den NAV dennoch umsetzen, ist es aber noch immer ein leichtes, die Bestimmungen durch einen Einzelarbeitsvertrag zu umgehen. Zudem existieren keinerlei Kontrollmechanismen. Schliesslich sind auch die geltenden Minimallöhne des nationalen NAV der Hauswirtschaft insgesamt tiefer, als jene vergleichbarer Branchen.

Moderne Sklaverei

Viele Betreuerinnen in Privathaushalten arbeiten unter Bedingungen, die an moderne Sklaverei erinnern: endlose Stunden, ständige Verfügbarkeit, auch in der Nacht, über mehrere Wochen hinweg, ohne Ruhetage und Freizeit, für einen Hungerlohn. Dies zieht auch schlimme gesundheitliche Folgen nach sich: Erschöpfung, Krankheit, Burnout und Depressionen.

Unterstellung unter das Arbeitsrecht: die einzige glaubhafte Alternative

Für die Unia ist die Betreuung von älteren oder anderen gebrechlichen Personen in Privathaushalten eine Erwerbstätigkeit, wie jede andere. Die Angestellten müssen deshalb vom gleichen Schutz profitieren wie die anderen Arbeitnehmenden. Die Unia weist auch darauf hin, dass eine Person alleine nicht eine 24-Stunden-Betreuung sicherstellen kann. Der Schutz durch das Arbeitsgesetz und einen Branchen-GAV ist deshalb der einzig gangbare Weg.